Vergleich der SV-Abteilungen der JVAen Rosdorf und Meppen

Der Gefangene, welcher diesen Text verfasst hat, möchte lieber anonym bleiben, nennen wir ihn doch einfach Pascal.

Vorab: Zuerst habe ich als Sicherungsverwahrter einige Jahre in der JVA Rosdorf verbracht, seit einiger Zeit befinde ich mich nun in der JVA Meppen. Die Unterschiede sind deutlich, manche fallen aber erst auf den zweiten Blick auf.

Gleich bei der Ankunft in Meppen fiel mir auf, dass die JVA nicht, wie andernorts üblich, von einer Mauer umgeben ist, sondern nur von einem Metallzaun. Diese abgemliderte Form der Rundumsicherung steht, wie ich feststellen konnte, durchaus auch für den Umgang der Vollzugsbediensteten mit uns Svern, genauso, wie die Betonmauer der JVA Rosdorf sehr eindeutig den entsprechenden dortigen Umgang symbolisiert. Das Extrembeispiel ist ein bekennender Faschist unter den Rosdorfer Beamten, von dem mir Sprüche wie “Man müsste Euch alle ins Arbeitslager stecken” oder “Für Euch ist eine Kugel noch zu schade” noch deutlich im Ohr nachklingen. Derartige Ausfälle sind hier undenkbar. Die Meppener SV-Abteilung umfasst zehn Plätze (Rosdorf ca. 45), alles ist recht familiär gehalten. Das Personal hier versteht sich eher als Betreuungs-, denn als Wachpersonal und ist durchgehend freundlich und hilfsbereit, was ich von nur wenigen Rosdorfer Bediensteten sagen kann. Manch von jenen empfinden es als Unverschämtheit, wenn sie von einem Sver mit dessen Anliegen behelligt werden, während sie gerade Wichtigeres zu tun haben – etwa, im Internet zu surfen, doer Kaffee zu trinken. Auch sind die Rosdorfer Stationsbüros im Regelfalle mehrere Stunden am Tage unbesetzt – Kaffee trinkt sich eben am gemütlichsten dort, wo kein Sver stören kann. Derartige Zustände sind insbesondere im Hinblick auf die ach so außergewöhnliche Gefährlichkeit der Sver unhaltbar, in Meppen sind sie unvorstellbar. Hier istnahezu immer jemand erreich- und ansprechbar.

Geradezu lächerlich wären die Sicherheitsmaßnahmen im Falle von Ausführungen, auf die der Sver derzeit in Niedersachsen noch einmal pro Monat einen Rechtsanspruch hat, und inbesondere bei Vorführungen bpsw. Bei einem externen Arzt, wenn sie nicht zumindest teilweise den Rechten der Sver Hohn sprächen. In Rosdorf werden die Sver während ihrer ersten monatlichen Ausführungen grundsätzlich gefesselt ausgeführt, in eindeutig rechtswidriger Weise wird hier großzügig auf die pflichtgemäße Ermessensausübung verzichtet. Gleiches gilt bei Vorführungen (z.B. zum Krankenhaus in Göttingen oder zu einem niedergelassenen Arzt), wenn der vorzuführende Sver noch keine „richtigen“ Ausgänge, also nur Ausführungen, erhält. In diesen Fällen wird er oft sogar sichtbar, mit Bauchgurt und Handschellen, gefesselt, so dass er für andere Menschen, etwa im Wartezimmer, leicht als Inhaftierter erkennbar ist. Sicher muss ich nicht extra erwähnen, dass eine solche öffentliche Kennzeichnung und somit Stigmatisierung insbesondere von Sicherungsverwahrten verboten ist. Dieser Umstand interessiert die JVA Rosdorf anscheinend nicht. Anders in Meppen: Ich habe meine erste Ausführung hier erhalten und durfte mich von Anbeginn im Rahmen derselben ohne Fesselung frei in der Stadt bewegen. Die zwei Bediensteten, welche meine Ausführungen mit mir durchführen, sind gefühlt weit eher Begleiter als Aufpasser und lassen mir meine Bewegungsfreiheit. Auch hier sehe ich einen deutlichen Unterschied zum Rosdorfer modus operandi.

Die Einrichtung der Unterbringungsräume in Meppen ist geringfügig großzügiger als in Rosdorf, was aber nicht viel ausmachr. Wesentlicher erscheint mir, dass das Bad etwas größer und mit einer Fußbodenheizung ausgestattet ist. Hier ist alles ebenerdig, was vielleicht noch erwähnt werden sollte. Daszu kommt einmal in der Woche eine Reinigungskraft (!).

Wo viel Licht ist, findet sich auch Schatten, der fairerweise nicht verschwiegen werden darf. Dieser besteht großteils aus Unfertigkeiten, die JVA besitzt „erst“ seit ca. einem Jahr ihre SV-Abteilung und beim Staat dauert bekanntlich alles etwas länger. So können wir noch immer nicht angerufen werden, auch der in Rosdorf vorhandene PC fehlt noch. Auch fällt der höhere Bürokratie-Aufwand in Meppen auf. Kleinigigkeiten, wegen derer in Rosdorf bei Bedarf die Wohngruppenleitung anzusprechen ist, müssen in Meppen mitunter umständlich schriftlich beantragt werden. Hier besteht Verbesserungsbedarf.

Insgesamt stelle ich fest, dass der Sver in der JVA Meppen als Mensch gesehen wird, der mit den Bediensteten, vom „Schließer“ bis zum Anstaltsleiter, auf Augenhöhe steht. In der JVA Rosdorf empfand ich mich als ein zu verwaltendes Übel, ohne das der Vollzug für die Bediensteten viel weniger lästig wäre. Natürlich existieren in Rosdorf Ausnahmen, nur sind es leider auch solche. Dort wird der Sver in der Regel eher wie ein unmündiges Kind behandelt, von der gesetzlich vorgesehenen Freiheitsorientierung kann faktisch zudem keine Rede sein. Auch hier erkenne ich deutliche Unterschiede zur JVA Meppen. Auf den Punkt gebracht: Ich betrachte die Sicherungsverwahrung als menschenrechtswidrig, aber immerhin wird sie in Meppen mit viel gutem Willen, anständig und fair vollstreckt. In Rosdorf wird meiner Ansicht nach eher die sichere Verwahrlosung praktiziert, das aber erfolgreich!