SUIZIDE IM STRAFVOLLZUG – Die Bankrotterklärung des Systems

Ein ausführlicher Text von Octopus aus der JVA Hannover

Die Umstände von Suiziden und deren Gründen zählen zu den Tabus des Strafvollzugs und zeigen vielfach das totale Versagen des Strafvollzugsystems auf. Diese werden mit allen Mittel der Zivilgesellschaft vorenthalten, wenn es nur irgendwie möglich ist. Die Schuldfrage wird mit allen Mitteln von der Justiz abgewendet, dazu hat sie alle juristischen Mittel und ein Heer von StaatsdienerInnen, denen es daran gelegen ist, Schaden vom Amte abzuwenden. Mir ist es bis dato erspart geblieben, selber direkt einen Fall von Suizid zu sehen. Daher beruhen diese schriftlichen Darstellungen auf Recherchen und Aussagen von Mitinhaftierten oder Entlassenen.

Aus eigener Erfahrung kann ich jedoch zunächst darlegen, wie das System des Strafvollzugs alles daran setzt, Inhaftierte blindwillig zu unterwerfen – und dabei auch forcierte Suizide durch systematischen Terror in Kauf zu nehmen.

Fälle, die medial in Erscheinung der Öffentlichkeit geraten sind, sind für den Strafvollzug immer eine besondere Herausforderung. Sollten Suizide auftreten und die Presse davon Wind bekommen, beginnt auch mal der Thron der Anstaltsleiters/in oder gar des Justizministeriums zu schwanken. Daher gilt höchste „Fürsorge“ des Vollzugs anzuwenden. Über 6 Monate BGH (besonders gesicherter Haftraum) mit 24 Flutlichtbeleuchtungen bei Kameraüberwachung, dazu das regelmäßige, 30-minütige Wecken zu nächtlicher Stunde. Dazu das permanente Geschrei inkl. Beleidigung und Bedrohungen, eine nachhaltige Erstlingserfahrung im demokratischen Strafvollzug. „SUIZIDE IM STRAFVOLLZUG – Die Bankrotterklärung des Systems“ weiterlesen

Umgang mit der Corona-Pandemie in JVA der Nds Landeshauptstadt

Ein Bericht von BRAVO Tango:

„Hier setzt man das Infektionsschutzgesetz ultra light um, traditionell beschäftigen sich die Hausarbeiter vornehmlich mit der Reinigung der Räume in denen sich die Aufseher und die Führungsetage aufhalten. Nachwievor sind wirkliche Desinfektionsmittel nicht im Einsatz, die regelmäßigen Hygieneregeln sind vielen Inhaftierten nicht zu vermitteln. Bizarr, dass sich diverse Aufseher auch Kraft ihrer universellen Unfähigkeit erdreisten lautstark zu propagieren das es sich bei Corona nur um eine normale Grippe handelt die medial aufgepumpt ist. Das hier nun ein Quarantänehaus eingerichtet wird ist nicht dem Schutz von Inhaftierten zuzurechnen, wenn hier ein Fall ausbrechen würde wäre es erforderlich das für jeden erkrankten wie auch sonst üblich, Doppelbewachung im Dreischichtsystem im Krankenhaus gefahren wird. Facto das System würde binnen weniger Tage total zusammenbrechen wenn hier 3-4 Inhaftierte erkranken sollten. Wer soll hier den Service der Kranken übernehmen, kommt die Bundeswehr zur Hilfe?? sicherlich wird hier die Triage greifen, Menschen im Knast haben zweifelsfrei den geringsten Stellenwert in der Gesellschaft. Ich als Risikopatient mache mir im Fall des Shutdowns wenig Gedanken. Hilfe und Mitgefühl von Seiten der Justiz Fehlanzeige. Noch immer gehen die Arbeitssklaven zur „Arbeit“ das nun um 7:00 Uhr, wir Nichtarbeiter haben erst ab 8:00 Uhr geöffnet, in der Regel gelten die Aufschlusszeiten wie am Wochenende.

Ich hatte mal einen 10 Punkte Plan an den zuständigen Hygienesachverständigen der Anstalt eingereicht, dieser gab mündlich vor sich zu melden. Meine Fragen überstiegen wohl leider seine Kompetenz, habe heute nach 4 Wochen Wartezeit mal ein mehrseitiges Schreiben als Kopie dem Unterausschuss der Justiz im Landtag zukommen lassen. Falls hier die totale Seuche ausbricht haben die schon mal ne Info.“

Herr S. ist tot – vorzeitige Entlassung abgelehnt – ein Nachruf

Ein Mitgefangener aus der JVA Rosdorf berichtet:

In der Nacht vom 31.3. auf den 1.4. verstarb auf der Station C3 der Gefangene Herr S. Herr S. war sichtbar schwer gesundheitlich angeschlagen und mehrfach chronisch krank. Er klagte bereits in der Woche zuvor über unklare Schmerzen und war deswegen auch beim Amtsarzt vorstellig. Welche Maßnahmen getroffen wurden, ist unbekannt.

Bemerkenswert bleibt: Er war Geldstrafenabsitzer und hatte am Dienstag eine Skype-Anhörung zur vorzeitigen Entlassung. Abgelehnt.

Er berichtete noch davon: “ Die hat gesagt, sie haben ja nur noch 54 tage, die können sie absitzen.“ Das hat er leider nicht mehr geschafft. Diese Richterin sollte sich mal einige Fragen stellen… So ist das hier in Rosdorf, sehr unschön 🙁 Da helfen auch nicht die warmen Worte der Anstaltsleitung am Mittwochmittag inkl. Schweigeminute.

Nachruf auf Jan, der sich in der Nacht 31.12./01.01. in seiner Zelle erhängt hat

Ein Mitgefangener berichtet aus der JVA Rosdorf:

Was die Suizide betrifft, kann ich […] von einem Suizid berichten, der tatsächlich in einer nahegelegenen Zelle vom 31.12.2019 auf den 1.1.2020 durch Erhängen stattfand.

Der Mann wurde, obwohl nachweislich (wirklich nachweislich! Kein Gerücht o.ä.) depressiv, einige Tage vor Heiligabend 2019 auf eine Einzelzelle verlegt. Davor befand er sich in monatelang auf einer sog. „Kamerazelle“, da er als massiv suizidal, s.o., eingestuft wurde. Erstaunlich, nicht wahr? Genauso erstaunlich, dass es, meines Wissens nach, in KEINER der Medien mit auch nur einem Wort erwähnt wurde. Jan […] hieß der Junge, Zelle 33/4/JVA Rosdorf.

Dieser Bericht wurde zunächst an die Gefangenengewerkschaft GGBO verschickt, kam von dort zu uns. Hier gibt es die Pressemitteilung der GGBO zu dem Suizid.

Verweigerung einer ärztlichen Empfehlung

Vorfall vom 15.05.19, Auszug aus dem Beitrag „Provokation als Test auf Selbstkontrolle?“ von Frank Könitz, (Gefangener der JVA Rosdorf, Sicherungsverwahrter)

-> Der Anstaltsarzt empfahl aus gesundheitlichen Gründen die Verlegung in einen anderen Haftraum. Dem wurde nicht entsprochen.
-> Der Anstaltsarzt empfahl eine Rotlichtlampe. Dem wurde nicht entsprochen.

PM: Gefängnisarzt aus der JVA Rosdorf verpflichtet schwer verletzten Gefangenen zur Arbeit

Unsere Genoss_innen der Gefangenengewerkschaft/ Bundesweite Organisation (GG/BO) Soligruppe Jena haben gemeinsam mit einem Gefangenen der JVA Rosdorf eine Pressemitteilung geschrieben, die wir als Knast-Soligruppe Göttingen gerne mit euch teilen möchten !

GG/BO Soligruppe Jena: Der Gefangene aus der JVA Rosdorf, dessen Knie seit einem Sportunfall im November 2018 gemäß einem externen fachärztlichen Guachten schwer verletzt und trotzdem bis heute nicht behandelt worden ist, soll nun trotz anhaltender Verletzung und Schmerzen wieder arbeiten gehen. Das verfügte der Anstaltsarzt der JVA Rosdorf.

Seit über sieben Monaten leidet der Gefangene unter extremen Schmerzen. Er kann nur auf Krücken gehen und nimmt das harte Schmerzmittel Tilidin. Grund dafür ist eine schwere Verletzung des Knies: Er hat einen schweren Knorpelschaden, Mikrofrakturen (kleine Brüche) sowie Knochenabsplitterungen im Kniegelenk. Eine Behandlung, die wohl auf eine OP hinauslaufen würde, wird ihm bis heute verwehrt. Dies haben zwei von drei Anstaltsärzten so mit anschließender Reha-Maßnahme angezeigt; die entsprechenden ärztlichen Atteste liegen vor.

Nun hat der Anstaltsarzt verfügt, dass der Gefangene nur noch von ihm behandelt werden dürfe. Als dieser sich in der Sprechstunde vorstellig machte, zog der Arzt fünf Zeugen hinzu. Er begutachtete das Knie nicht und schaute sich auch die Akte nicht an, sondern erklärte kurzerhand, dass der Gefangene nicht mehr krankgeschrieben werde und zur Arbeit gehen solle. Nach § 38 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes unterliegen Gefangene der Arbeitspflicht. Eine Verweigerung der Arbeit wird bestraft.

Im Hintergrund laufen nach Anzeigen des Gefangenen Ermittlungsverfahren. Doch derartige Verfahren dauern in der Regel viel zu lange, als dass die Gefangenen ihre Rechte so durchsetzen könnten.

Als Solidaritätsgruppe Jena der Gefangenen-Gewerkschaft protestieren wir gegen diese grundsätzliche Verletzung der Gefangenenrechte – so heißt es doch in § 56 NJVollzG: „Die Vollzugsbehörde sorgt für die Gesundheit der oder des Gefangenen“ – und gegen die krasse Willkür des Arztes, der Anstalt und des Ministeriums. Wir rufen dazu auf, die Verantwortlichen zur Verantwortung zu ziehen. Schreibt sie an und unterstützt die Forderung nach sofortiger Freilassung des Gefangenen zwecks unverzüglicher Behandlung des schwerverletzten Knies:

Justizvollzugsanstalt Rosdorf
Am Großen Sieke 8
37124 Rosdorf
Telefon (0551) 99 73 30
Fax (0551) 99 73 31 70 5
E-Mail: JVROS-Poststelle@justiz.niedersachsen.de

Niedersächsisches Justizministerium
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Fax: 0511 / 120 5170
E-Mail: poststelle@mj.niedersachsen.de

Jena, 2. Juli 2019

Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.

 

Text im Original auf :

Gefängnisarzt aus der JVA Rosdorf verpflichtet schwer verletzten Gefangenen zur Arbeit