Recht auf Freistellungstage endet erneut in bandenmäßiger Unterschlagung

Bericht von R. aus der JVA Rosdorf

Sicherungsverwahrten Menschen wie mir stehen bei Arbeit in den Betrieben Urlaubstage zu. Nur dass die Arbeit nicht wie Arbeit draußen gewertet wird: Sicherungsverwahrte genauso wie Gefangene erhalten bloß eine „1-€“-Vergütung und keinen Mindestlohn, sie können keine Sozialversicherungsansprüche sammeln. Und bei voller Beschäftigung gibt es für Sicherungsverwahrte nur 10 Freistellungstage pro Halbjahr.

JVA Hannover, 2018

2018 war ich noch in der JVA Hannover. Auf meinem Lohnschein vom Mai 2018 hatte ich noch 9 Freistellungstage, die ich nehmen konnte. Im Juni 2018 hatte man dann plötzlich aufgeführt, dass ich kein Kontingent mehr hatte: 0. Wie konnte das sein, wenn ich in der Zwischenzeit gar keine Freistellungstage genommen hatte? Daraufhin habe ich der Arbeitsverwaltung der JVA den Gesetzestext mitgeteilt: Auf die halbjährlich erworbenen Tage besteht ein Jahr Anspruch. Wie sich herausstellte, war das BasisWeb fehlerhaft programmiert, mit dem die Berechnungen automatisch erfolgten! Für den Lohnschein Juli 2018 wurden meine Freistellungstage dann immerhin wieder eingetragen – allerdings 5(!) zu wenig, was mir erst zu spät aufgefallen ist.

JVA Rosdorf, 2021

Im Juli 2021 bin ich auf eigenen Wunsch in die SV-Abteilung der JVA Rosdorf verlegt worden. Zu diesem Zeitpunkt war alles unter Quarantäne gestellt, nach meiner Ankunft wurde ich trotz Impfung unter Verschluss genommen. Während der gesamten Quarantäne-Zeit durfte keiner aus der SV-Abteilung in den Unternehmerbetrieben arbeiten. Somit hatten nur die zwei Hausarbeiter und ein Fensterputzer Gelegenheit zu arbeiten, dazu gab es noch maximal zwei extra für die Pandemie eingerichtete Unternehmerbetrieb-Arbeitsplätze. Später hatte ich mich offenbar im Bett verlegen, mir war es weder möglich, meinen linken Arm vorwärts noch seitwärts au Schulterhöhe zu heben. Eine Verletzung wurde im MRT attestiert, ich bin immer noch im Genesungsprozess, erhalte Physiotherapie.

Um nicht allzu viel Zeit nach meiner Ankunft in Rosdorf zu verlieren, stellte ich einen Antrag auf meine noch in Hannover erworbenen Freistellungstage. Der Antrag wurde jedoch formal abgelehnt: Da ich zu diesem Zeitpunkt keinem Betrieb angehörte, könnte ich auch nicht freigestellt werden. Bei den Behandlungsteam-Gesprächen legten mir die Behandler daraufhin nahe, mich nicht freistellen zu lassen, sondern mich auf eine Arbeit zu bewerben. Doch wie, mit dem Schulterproblem?

Jedenfalls habe ich dann einen Antrag auf Auszahlung meiner noch offenen Freistellungstage gestellt: Auch dieser Antrag wurde abgelehnt.

Daraufhin habe ich mich in meinem Bekanntenkreis umgehört, wo ich noch Hilfe bekommen kann, da mein Anwalt sich mit diesen arbeitsrechtlichen Sachen nicht auskennt. So habe ich mich dann an das Landesamt für Versorgung und Bezüge in Aurich gewandt. Die haben mein Anliegen gleich ungefragt an das Landesgericht weitergeleitet. Ob es noch andere Optionen gegeben hätte, dass kann ich nicht beurteilen. So gab es gleich ein Aktenzeichen. Die Richterin Frau Dr. Kohlmeier hat meinen Antrag in ihrem Beschluss kurzerhand zurückgewiesen. Den Wunsch, mich mit ihr telefonisch zu besprechen, lehnte sie ab.

Das wollte ich nun so nicht hinnehmen. Freistellungstage in der SV sind Urlaubstagen draußen gleichzusetzen. Die Freistellungstage hatte ich übrigens bekommen, weil ich eine Leistung erbracht, erarbeitet hatte. Wir reden hier von über 400 €, die die Justiz versuchte einzubehalten. Daraufhin habe ich Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landesgerichts beim Oberlandesgericht eingelegt. Diese wurde ebenfalls aus formalen Gründen, ansonsten unbegründet abgelehnt: Meine Beschwerde sei nicht von einem Anwalt unterschrieben.

Für mich ist das eine staatliche, bandenmäßige, juristische Unterschlagung. Mehr kann ich dazu nicht sagen, außer dass ich allen Bescheidern mal solch eine Erfahrung wünsche, nicht an Geld zu kommen, für das man gearbeitet hat.

Innerlich habe ich mich schon von meinem Geld verabschiedet. Allerdings fördert solches Vorgehen nicht gerade meine Bereitschaft, hier in irgendeiner Form formal zu arbeiten. Lieber arbeite ich in der Kreativ-Werkstatt für das Projekt Wald&Wiese, da kann ich der Gesellschaft etwas Gutes tun bzw. kann zumindest irgendetwas zurückgeben. Es mag für Außenstehende vielleicht aussehen, dass ich mir mit dieser Haltung selbst schädige. Das ist jedoch nicht der Fall, zumindest empfinde ich es nicht so.

Die im Text erwähnten Lohnscheine und Atteste hat die Knast-Soligruppe eingesehen.

Beobachtungen im Strafvollzug – Essen im Knast

Aus dem niedersächsischen Srafvollzug erreichte uns dieser anonyme Bericht über die Ernährungssituation. Für fast 18 Monate gab es dort einen neuen Knast-Koch als Verantwortlichen am Herd, der für eine Verbesserung der Ernährungslage in der JVA gesorgt hatte. Dieser hat sich aufgrund von Anfeindungen und Schikanen des Knastpersonals ihm gegenüber jedoch wieder verlegen lassen, woraufhin die Situation nun wieder gewohnt schlecht ist. Ein spannender Einblick in die Verhältnisse hinter Gittern:

Undank ist des Knastes Lohn – Die ernüchternde Bilanz eines Knast-Kochs : ausgebeutet, manipuliert und abserviert

Dass gutes Essen auch die Psyche beeinflusst, ist nachhaltig in Studien bewiesen. „Du bist, was du isst“ hat sich im Rahmen von Studien, auch im Strafvollzug, bestätigt. Es legt zudem in Gänze dar, dass sich die Aggressivität der Inhaftierten in den Haftanstalten auch durch gute Ernährung deutlich reduzierte.

Die Gesellschaft für Ernährung gibt bekanntlich vor, dass jeder Mensch täglich bis zu 5 Mahlzeiten an frischem Obst und Gemüse verzehren sollte. Das sollte auch für den Knast gelten, denn es wird ja von der Justiz im Rahmen der Resozialisierung immer wieder vorgegeben, dass man sich auf die Gesellschaft in Eigenverantwortung auch in Punkto gesunder Lebensführung vorbereiten soll.

Leider ist der Haftalltag stattdessen mehr von alltäglichen Enttäuschungen behaftet. Das wird dadurch deutlich, dass das Essen vielfach unangerührt zurückwandert und in der Futtertonne landet. Die Eintönigkeit ist kaum definierbar, man kann darlegen, dass sich der Futterplan alle spätestens 4 Wochen dreht. Kulinarische Highlights sind unter anderem Milchreis, Sojanka (nach original DDR Rezept, aufgrund von Resteverwertung), Calenberger Pfannenschlag, Tiefkühl Kartoffelpuffer etc. Es müsste jeden Koch in Leitung zu denken geben, wenn das Essen unangerührt zurück kommt.

Für fast 18 Monate hatten wir hier einen neuen Knast-Koch als Verantwortlichen am Herd.

Es war schon fast ein Wunder, dass es ihm gelang, die verkrusteten Strukturen der Behördenabläufe aufzubrechen. Das Essen wurde merklich besser und viele neue Dinge gelangten nach vielen anfänglichen Widerständen auf den Tisch. Natürlich blieb man, wie auch in anderen Knästen, mit der Versorgung mit Obst und Gemüse deutlich unterversorgt. Was auch nachweislich an den Verantwortlichen ProtagonistInnen der BehördenmitarbeiterInnen lag. Es ist immer wieder befremdlich, dass Küchenpersonal, rekrutiert aus völlig anderen Berufen, das Zünglein an der Waage abgibt. Aussagen wie „die sollen hier Spüren, dass die hier im Knast sind“, sprechen eindeutige Sprache.

Der Strafvollzug ist in der totalitären Struktur ohnehin ein Zugmagnet für ehemaligen DDR-Bürger, die die damaligen gebotenen, klar strukturierten Abläufe der Gesellschaft offensichtlich vermissen. Für den Strafvollzug sind „Kinder oder Enkel“ mit „DDR Prägephase“ ein klarer Gewinn. Die Gleichschaltung mit der schwarz/weiß Denke „wer nicht für uns ist, ist gegen uns“ ist nach wie vor herzlich willkommen.

Der neue Knast-Koch konnte schon auf seinen umfänglichen Erfahrungsschatz durch eine On-Off-Beziehung als Knast-Koch zurück blicken. Seine Arbeit wurde in vielen Haftanstalten in höchsten Tönen gelobt. Und das führte auch zur Besetzung seiner Position. Der Koch, schon Rentner, konnte aufgrund seiner Haftzeit nur auf eine kleine Rente zurückgreifen. Denn Rentenversicherung verwehrt das Knast-System Inhaftierten beharrlich. Um der Zahlung von Haft-Kosten zu entrinnen und um auch durch seine Arbeit fit zu bleiben, arbeitete er in der Regel 7 Tage in der Woche im Knast, um den Laden am laufen zu lassen. Als nun Arbeiter bekam er hier den Knast-Lohn und konnte seine kleine Rente ansparen, um seiner Zeit nach der Haft nicht Mittellos entgegenzutreten.

Bedingt durch die Corona-Pandemie, verzichtete der „Knastsenior“ auf seinen 20 Tage Urlaubsanspruch. Vermeintliche SozialarbeiterInnen, MitgliederInnen der Abt. Sicherheit, der Anstaltsleiter, gaben sich die Klinke in die Hand und erbettelten seine Arbeitskraft und er ließ sich auch aus seiner eigenen Verantwortung gegenüber den Inhaftierten breitschlagen durchzuarbeiten.

Augenscheinlich war aber auch zu beobachten, wie sehr die Anstrengungen des auch chronisch kranken Kochs an seiner Substanz nagten. Mehrfach spielte sein Herz verrückt. Durch die neuerlichen Feinvergitterungen der Fenster rang er stets nach Luft an heißen Tagen. Ein Aufstieg bis in die dritte Etage ohne ausreichender Belüftung, war ein regelrechter Kraftakt.

Nach nicht nur seinen Angaben, besticht diese Knastküche hier durch totale Strukturlosigkeit. Nach all den Jahren Knast hätte der 1. Koch eine derartige Inkompetenz wohl noch nicht erlebt. Wie schon in der freien Wirtschaft, ist man schon als Angestellter schlecht damit beraten, wenn man mehr Ahnung wie der Chef hat. Ein guter Chef würdigt bekanntlich die Arbeitskraft seiner Mitarbeiter, aber davon können die Inhaftierten in Haft nur träumen! Wenn die Inkompetenz am Ruder ist, ist das Chaos vorprogrammiert. Wenn einem dazu noch alltäglich das Ruder aus der Hand genommen wird, ist es nachvollziehbar, dass man eigenständig seine innere Kündigung vollzieht. Die ganze Knastarbeit gleicht ja ohnehin mehr einer Arbeitstherapie in der manche nur ihre Zeit totschlagen und die Mithelfer sich wie im Kindergarten verhalten und das Knastpersonal bespaßen.

Im Fall des 1. Kochs war es nicht schwer, mit Kusshand wurde er in einer anderen Haftanstalt genommen und fühlt sich dort nach eigenen Darstellungen wieder wohl.

Für uns hinterbliebenen sind nun wieder dunkle Wolken aufgezogen, der Nachfolger ist nun völlig schmerzfrei, kippt alles in die Töpfe und freut sich über ein paar Streicheleinheiten seiner WärterInnen. Seine Qualifikation ist eine „Lehre“, welche er hier im Knast absolviert hat. Wie die Prüfung bestanden wurde ist allen ein nachhaltiges Rätsel. Ab sofort werden alle Wünsche des Knastes blindlings umgesetzt, mag der Knastdirektor kein Knoblauch, heißt es faktisch für alle kein Knoblauch! Herr Anstaltsleiter möchte das Original Essen der Inhaftierten „kosten“. Als Militär der Bundeswehr, hat dieser offensichtlich keine hohen kulinarischen Ansprüche, anders wohl denkt jener wohl auch daran, dass ihm das Lob des Ministeriums sicher ist, denn als „Sparhans“ ist er da gern gesehen.

Es liegt einfach am System Knast, dass nur Marionetten in Ihrer Gefügigkeit und Unterwürfigkeit im Gegenzug die Rolle ihres Lebens hier im Knast finden werden.

Der neue Knastkoch hier hatte ja draußen nicht einen Tag einen Löffel in Anstellung/Selbstständigkeit herumgerührt. Nun wird uns das weiter zugemutet, mit Wohlwollen des Knastes!

Vom Knastsenior, hatte sich keiner der ehemaligen Entscheidungsträger verabschiedet. Nachdem er seine Verlegung auch zum Selbstschutz beantragt hatte ist er nachdrücklich in Ungnade gefallen. Der Gipfel der Niederträchtigkeit war es dann auch noch, dass er trotz seiner Krankheit in den maroden verdreckten Block des „Transporterhauses“ verlegt wurde. Erstmalig auch wohl um 16 Uhr. Üblich ist in der Regel zumeist 18-19 Uhr. Musterinhaftierten wurde gar ermöglicht, das sie auch früh vom Stammhaus verlegt werden. Alles das macht einfach nur betroffen, welch einen Undank man hier ertragen muss, alles ist klar auf Demütigung ausgerichtet! Der neue experimentiert nun für seine nächste Etappe in der Forensik. Dort wird er sicher von den Pflegern gelobt werden?

Damit soll hier dann mal Ende sein, fortan heißt es hier mit spitzem Bleistift rechnen und das Taschengeld für gutes Essen per Einkauf gestalten. Leider kann man im Knast keine Selbstversorgung einfordern, das würde sicher eine Vielzahl der Inhaftierten in Anspruch nehmen…

Mfg., Anonym, 18.08.2021

BRAVO Tango berichtet über seine Erfahrungen sich trotz der Zwangsarbeit kreativ zur Wehr setzen zu können:

Als ich noch Sklave war hatten wir manchen Produkten ein paar „Grußworte“ aus dem Knast beigelegt, bei Bügelbrettern von Aldi und Co z.B. – Mit dem Kauf des Produktes unterstützen sie die Ausbeutung von Häftlingen in der JVA XYIhre Steuergelder werden später unsere Altersarmut finanzieren. Vielen Dank – Auch bei den Schoko Weihnachtskalendern gabs ne süße Überraschung zu Weihnachten: Die Knakies grüßen sie aus der JVA etc.. Bei solchen Aktionen drehen die Aufseher total durch, zur Nachahmung unbedingt empfohlen!!! „

Mein (Nicht-) Studium

T. berichtet aus der Strafhaft der JVA Rosdorf

Ich habe vor dem Knast studiert. Ich möchte dieses auch nach dem Knast fortsetzen. Ist dem Knast soweit bekannt. Ein Fernstudium ist in dieser Anstalt nicht möglich (→ Personalmangel). Daher habe ich beantragt, mich selbst mit Studieninhalten auseinanderzusetzen (→ §36 NJVollzG „Selbstbeschäftigung“).

Die Reaktionen der Anstalt waren breit gefächert. Ein Psychologe machte sich darüber lustig: „Da kann ja jeder Tittenhefte bestellen und das Arbeit nennen.“ Die Anstaltsleitung nannte es „Atypische Beschäftigung, sowas wolle man hier nicht.“ Die Sozialarbeiterin riet mir dazu, meine Freizeit zu nutzen.

Kurz und knapp: Ich habe mich ans Gericht gewandt. Mein Antrag liegt mittlerweile dem Landgericht zur Überprüfung vor. Ergebnis steht aus. In diesem Zusammenhang habe ich auch beantragt, dass ich mir von draußen Bücher zusenden lassen darf, um entsprechend auf der Höhe der Fachdiskussion zu bleiben. Wie ihr es schon erraten haben mögt – abgelehnt. Begründung: Ich dürfe mir nur Bücher zusenden lassen, die ich schon vor der Haft besessen habe. Neue Bücher seien ausgeschlossen.

Sollte ich neue Bücher haben wollen, müsse ich diese von meinem Knastgeld über Vermittlung der Anstalt kaufen. Ihr wisst selbst, was Fachbücher kosten… Die Rechtslage ist auch hier eindeutig (→ § 67 NJVollzG). Auch hier habe ich das Gericht bemüht. Auch hier exemplarisch das gleiche Ergebnis wie so oft. Kurz nachdem ich mich an das Gericht gewandt habe, kam ein Beamter auf mich zu… „Welche Bücher dürfen‘s denn sein… alles nur ein Missverständnis…“ Für mich ist das eine Frechheit an sich und eine Aushöhlung des Rechtsstaates. Wie kann es sein, dass das Gericht und die Anstalt sich ohne meine Beteiligung absprechen?

Natürlich streiten sie das ab, natürlich kann ich letztlich nicht beweisen… Sie behaupten einfach, sie haben meinen Fall nochmal geprüft… Das erklärt vielleicht auch, warum sich so viele hie drinnen aufgegeben haben. Man wird langsam aber sicher in dieser Mühle zerrieben. Ein Kampf gegen Windmühlen erscheint dagegen lachhaft.

Der Höhepunkt an der ganzen Studiummisere, Zitat Psychologe: „Es gibt keine Studie, die belegt, dass ihr Studium die Rückfallgefahr verringert.“ Gleichzeitig schreibt man in meinen halbjährlichen Vollzugsplan: „Herr … hat die rückfallpräventive Wirkung von Arbeit im Werkbetrieb noch nicht für sich erkannt…“ Selbstorganisiertes Studium, pfui pfui. Arbeit im Werkbetrieb, z.B. Angelschnur aufwickeln oder Unterlegscheiben sortieren → ganz wichtig für die Prävention…

Arbeitsbedingungen in der JVA Rosdorf

In seinen Briefen aus der JVA beschreibt Sascha S. die Arbeitsbedingungen in der JVA in Rosdorf wie folgt:

„In den Unternehmerbetrieben, welche ausschließlich auf Pensumsarbeiten spezialisiert sind, werden u.a. Kugelschreiber oder Schraubendreher montiert, ‚Kackröhrchen‘ zusammengebaut, Bügelbrettbezüge genäht und verpackt sowie Schrauben in Kartons gepackt. Diese Betriebe bilden hier die Mehrzahl (ca. Kapazität für 200 Gefangene). Dazu gibt es einen schulischen Sektor, einen Integrationskurs für Ausländer und die Möglichkeit im Reinigungssektor und der Anstaltsküche ‚Helferzertifikate‘ zu erwerben.

Seit dem Anfang des Jahres besteht zudem – nach dem 10 Jährigen Bestehen der Anstalt! – die Möglichkeit eine Vollausbildung als ‚Lager und Logistiker‘ zu absolvieren. Ansonsten gibt es noch einige Stellen als Hausarbeiter, Küchenhilfe, Hausmaler, Fensterputzer, Kammergehilfe und Arbeiter für Hilfsarbeiten im Garten/Außenanlagenbereich zu besetzen. Diese sind in der Mehrzahl nur von ‚vertrauenswürdigen‘ Insassen besetzt und setzten eine Drogenfreiheit voraus, wobei letzterer Aspekt gerade in dieser Anstalt nicht so eng gesehen wird, da die Anstalt ein massives Drogenproblem hat.

Die durchschnittliche Entlohnung der Arbeiten liegt in den U-Betrieben (Unternehmerbetrieben) bei 30 – 120 Euro im Monat und in den anderen Betrieben bei ca. 120 Euro. Das ist damit erklärt, dass in den U-Betrieben aus Pensum – also vorgegebene Menge in vorgegebener Zeit – vergütet wird und in den übrigen Betrieben auf Zeitlohn. Auch muss erwähnt werden, dass der Gesamtbetrag höher ausfällt aber in bestimmte ‚Geldarten‘ aufgeteilt wird.

Ein Beispiel: Ein Gefangener verdient insgesamt 400 Euro. Dann würden 228,57 Euro auf das sog. Überbrückungsgeld eingezahlt werden, worüber der Gefangene aber nicht verfügen kann, sondern welches für die Zeit nach seiner Entlassung gedacht ist. (Und auch bei etwaigen Ansprüchen gegenüber Behörden bei deren Berechnungen bei z.B. Harz 4 auch mit einfließt.) Die Übrigen 171,43 Euro werden dem Hausgeldkonto gutgeschrieben über welches der Gefangene frei beim Anstaltskaufmann verfügen kann. Sollte der Mindestsatz des Ü-Geldes (Überbrückungsgeld) erreicht sein, welcher sich aus dem Berechnungen der jeweiligen Ansprüche errechnet (verheiratet, Anzahl der Kinder etc.) wird dieses Geld dem Eigengeldkonto zugeschrieben, von welchem der Gefangene z.B Versandhausbestellungen tätigen kann. (Über einen Beamten, der diese Bestellung bearbeitet.) Dieses aber auch nur, wenn gegen den Gefangenen keine Pfändungsansprüche bestehen, denn dann wird dieses Geld zu 100% den Gläubigern zugeteilt, da dieses Konto nicht dem Pfändungsschutz unterliegt.“