Mein (Nicht-) Studium

T. berichtet aus der Strafhaft der JVA Rosdorf

Ich habe vor dem Knast studiert. Ich möchte dieses auch nach dem Knast fortsetzen. Ist dem Knast soweit bekannt. Ein Fernstudium ist in dieser Anstalt nicht möglich (→ Personalmangel). Daher habe ich beantragt, mich selbst mit Studieninhalten auseinanderzusetzen (→ §36 NJVollzG „Selbstbeschäftigung“).

Die Reaktionen der Anstalt waren breit gefächert. Ein Psychologe machte sich darüber lustig: „Da kann ja jeder Tittenhefte bestellen und das Arbeit nennen.“ Die Anstaltsleitung nannte es „Atypische Beschäftigung, sowas wolle man hier nicht.“ Die Sozialarbeiterin riet mir dazu, meine Freizeit zu nutzen.

Kurz und knapp: Ich habe mich ans Gericht gewandt. Mein Antrag liegt mittlerweile dem Landgericht zur Überprüfung vor. Ergebnis steht aus. In diesem Zusammenhang habe ich auch beantragt, dass ich mir von draußen Bücher zusenden lassen darf, um entsprechend auf der Höhe der Fachdiskussion zu bleiben. Wie ihr es schon erraten haben mögt – abgelehnt. Begründung: Ich dürfe mir nur Bücher zusenden lassen, die ich schon vor der Haft besessen habe. Neue Bücher seien ausgeschlossen.

Sollte ich neue Bücher haben wollen, müsse ich diese von meinem Knastgeld über Vermittlung der Anstalt kaufen. Ihr wisst selbst, was Fachbücher kosten… Die Rechtslage ist auch hier eindeutig (→ § 67 NJVollzG). Auch hier habe ich das Gericht bemüht. Auch hier exemplarisch das gleiche Ergebnis wie so oft. Kurz nachdem ich mich an das Gericht gewandt habe, kam ein Beamter auf mich zu… „Welche Bücher dürfen‘s denn sein… alles nur ein Missverständnis…“ Für mich ist das eine Frechheit an sich und eine Aushöhlung des Rechtsstaates. Wie kann es sein, dass das Gericht und die Anstalt sich ohne meine Beteiligung absprechen?

Natürlich streiten sie das ab, natürlich kann ich letztlich nicht beweisen… Sie behaupten einfach, sie haben meinen Fall nochmal geprüft… Das erklärt vielleicht auch, warum sich so viele hie drinnen aufgegeben haben. Man wird langsam aber sicher in dieser Mühle zerrieben. Ein Kampf gegen Windmühlen erscheint dagegen lachhaft.

Der Höhepunkt an der ganzen Studiummisere, Zitat Psychologe: „Es gibt keine Studie, die belegt, dass ihr Studium die Rückfallgefahr verringert.“ Gleichzeitig schreibt man in meinen halbjährlichen Vollzugsplan: „Herr … hat die rückfallpräventive Wirkung von Arbeit im Werkbetrieb noch nicht für sich erkannt…“ Selbstorganisiertes Studium, pfui pfui. Arbeit im Werkbetrieb, z.B. Angelschnur aufwickeln oder Unterlegscheiben sortieren → ganz wichtig für die Prävention…