Ein Gefangener hat uns gebeten, den nachfolgenden Brief an das Bundesverfassungsgericht zu veröffentlichen. In dem Brief macht er auf willkürliche Repression gegen ihn aufmerksam.
Rosdorf, den 10.06.19
An: Bundesverfassungsgericht z. Hd. Herrn Richter Müller Schlossbezirk 3 76131 Karlsruhe
Betr.: Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1688/18
Sehr geehrter Herr Richter Müller.
Leider blieb mein Schreiben vom 17.03.19 an Sie unbeantwortet. Vielleicht erinnern Sie sich jedoch noch daran, dass ich Ihnen unter den Punkten 2a bis 2d folgendes mitgeteilt hatte.
a.) Dass man mir 3x mein gesamtes Eigentum, Wert: über 200.000,- Euro stehlen durfte. Weder erfolgte eine Verfolgung der Täter, noch wurde mein Schaden beglichen.
b.) Bei einem öffentlichen Aufruf zum Mord gegen mich wurden gar nicht erst Ermittlungen aufgenommen.
c.) Ich saß unschuldig 8 Monate in Haft. Zwar habe ich dann einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen erhalten. Jedoch kann man mir zum einen die Zeit nicht wieder geben und zum anderen habe ich nie die im Urteil zugesicherte Entschädigung bekommen.
d.) Bei meiner jetzigen Inhaftierung sagte der Haftrichter: „Wenn es überhaupt passiert ist, ½ Jahr oder Geldstrafe.“ Inzwischen sitze ich über 15 ½ Jahre, nämlich das 31fache der Zeit ein. Und das zudem unter einem Gesetz, welches noch von den Nazis stammt (24.11.1933). Ein Ende ist nicht in Aussicht, sofern ich nicht wie gewünscht bald versterbe.
In meiner jetzigen Sache machte auch eine „Zeugin“ erneut eine Aussage. Sie hat bei meiner zu Unrecht einsitzenden U-Haft (siehe Punkt c.) ebenfalls eine gewünschte Aussage gemacht. Hier ist in der Ermittlungsakte aus ihrer Vernehmung am 22.03.2004 vor 2 Staatsanwälten folgendes zu lesen: „Auf Nachfrage: Der Inhalt der Aussage war mit der Polizei als ‚frei erfunden‘ abgesprochen.“ Das heißt nach alledem, dass ich nicht nur in diesem Land ein Freiwild bin und verfolgt werde, sondern dass auch die Justiz sich daran beteiligt. Bis zu dem Zeitpunkt kannte ich ein derartiges Verhalten in diesem Land nur aus Geschichtsbüchern. Da sich auch mehrere Journalisten für meinen Fall interessieren, aufgrund dessen das sie von meinen Schreiben immer eine Kopie erhalten haben, würden sie gerne darüber berichten. Was ich persönlich sehr löblich finde, da man auch im Ausland sehen soll, dass dieser Staat immer noch Menschen verfolgt.
Sollte ich bis zum 25.06.2019 von Ihnen keine anderslautende Nachricht erhalten, gehe ich davon aus, dass ich die Schriftstücke mit Ihrem vollen Namen abdrucken lassen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Auch an die Richter am Bundesverfassungsgericht:
Frau Richterin Langenfeld
Frau Richterin Hermanns