Hintergrund und kurzer Erfahrungsbericht von T.:
Drei Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Lockerung langjährig Inhaftierter im Rahmen von Ausführungen sind vom 17./18.09.2019: 2 BvR 650/19, 2 BvR 681/19, 2 BvR 1165/19. Vor dem Hintergrund des Resozialisierungsgrundrechts wird in diesen drei Fällen auf Gewährung von Ausführungen zum Erhalt der Lebenstüchtigkeit entschieden.
Das BVG stellt ganz klar raus, dass Lockerungen ein zwingender Bestandteil der Resozialisierung sind. In der JVA wird das weiterhin großzügig ignoriert. So äußert sich die stellvertretende Anstaltsleitung Frau L. wiederholt während den halbjährlichen Vollzugsplankonferenzen: „Welche Entscheidungen des BVG hier gelten, bestimmen wir.“
Zur Resozialisierung heißt es: „Sie soll den Gefangenen zu einem verantwortungsvollen Leben nach der Haft befähigen…“.
Wie soll das gelingen, wenn elementarste Entscheidungen und auch Mitspracherechte verweigert werden? Sehr schwierig.