M. aus der JVA Rosdorf berichtet:
Ich bin seit fast 13 Jahren in der JVA Rosdorf in Sicherungsverwahrung. Ich war wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Da ich in einer vorigen Strafhaftzeit einen Mitgefangenen geschlagen und gewürgt habe, wurde ich zu den zwei Jahren und neun Monaten zudem zu anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung heißt es: Der Untergebrachte ist schnellst möglich wieder in die Gesellschaft zu integrieren, die Fortdauer in der Unterbringung soll nur vollzogen werden, wenn es nicht anders möglich ist. Nach Ablauf von 10 Jahren ist noch mal sehr genau zu prüfen, ob eine weitere Unterbringung notwendig ist.
Leider sind das nur Worte ohne wirkliche Bedeutung, denn aus eigener Erfahrung kann sich sagen, dass ich in all den Jahren den Eindruck gewonnen habe, dass genau das Gegenteil praktiziert wird. In meinem Fall gibt es mittlerweile zwei Gutachten, in denen die Gutachter zu dem Ergebnis gekommen sind, dass es meinem Fall keine Gründe mehr gibt, die eine weitere Unterbringung in der Sicherungsverwahrung notwendig machen. Trotzdem bin ich noch hier.
Es ist aber nicht nur das Justizministerium, das gegen mich arbeitet, mich belügt, mich hinhält – und immer wieder Dinge tut wo ich denke, man will mich überhaupt nicht entlassen. Man tut eher alles dafür, dass ich so lange wie möglich eingesperrt bleibe. Es sind wiederholt auch Mituntergebrachte, die aus verschiedensten Gründen dafür sorgen wollen, dass ich, ein Anderer oder sonst jemand der nicht beliebt ist, weiter eingesperrt bleibt. Seit fast einem Jahr hatte ich einen guten, vertrauensvollen Kontakt zu einem anderen Untergebrachten. Aus Zufall habe ich erfahren, dass er mir zu dem Grund, warum er in der Sicherungsverwahrung ist, wiederholt nicht die Wahrheit gesagt hatte. Als ich ihn damit konfrontierte, wich er aus und ich sagte ihm, dass ich ab heute nichts mehr mit ihm zu tun haben will, da er mich in dieser für mich sehr wichtigen Sache belogen hatte. Dieser Untergebrachte beschuldigte mich daraufhin ein paar Tage später gegenüber dem Personal, dass ich ihn am Ende einer wirren Geschichte zu Sex gezwungen haben soll. Sofort wurde ich zur Aufklärung auf die Sicherheitsstation innerhalb der Sicherungsverwahrung verlegt. So eine Trennung kann grundsätzlich Sinn machen, um erstmal Schutz für jemanden herzustellen und Zeit zur Klärung zu haben. In meinem Fall nun aber bedeutet das: Ich war bereits in der Entlassungsvorbereitungsphase, aufgrund der Behauptungen ist nun alles zum Stehen gekommen. Vor allem aber bin ich nun schon fast fünf Monate auf der Sicherheitsstation! Mein Anwalt hat nachgefragt. Dabei ist rausgekommen, dass die Polizei wegen der Behauptung noch nicht mal die Ermittlungsakte fertiggestellt hat! An die Staatsanwaltschaft ist also noch nichts übergeben. Nach fünf Monaten! Dabei hatte ich mich sofort bereit erklärt, bei der Aufklärung mitzuwirken. Ich hatte auch gleich einen Hinweis gegeben, der mich sicher entlastet, weil er die Behauptungen des anderen Untergebrachten als Lüge entlarvt. Doch es tut sich nichts. Ich denke, die Aufklärung wird durch die Polizei und die Staatsanwaltschaft verschleppt. Jedenfalls kümmert es niemanden, dass ich monatelang grundlos auf einer Sicherheitsstation festgehalten werde und ich mit meinen Entlassungsvorbereitungen nicht weiter machen konnte und kann.