Provokation als Test auf Selbstkontrolle?

von: Frank Könitz, Gefangener der JVA Rosdorf, Sicherungsverwahrter

08.05.2019: Haftraumdurchsuchung
-> Entnahme eines zugelassenen Toasters
-> Gewürzlorbeer offenkundig extra im Haftraum verstreut
-> ein Thermometer, das seit 2015 am Schnürsenkel draußen am Gitter angebracht war, entfernt
-> Kartenschachtmissbrauch: Niemand auf der Station verwendet die Tür-Karte – seit Jahren war das üblich.

10.05.19: Anspruch auf Taschengeld
-> im März erhielt ich 83,00€ statt 119,00€ Taschengeld.

15.05.19: Verweigerung einer ärztlichen Empfehlung
-> Der Anstaltsarzt empfahl aus gesundheitlichen Gründen die Verlegung in einen anderen Haftraum. Dem wurde nicht entsprochen.
-> Der Anstaltsarzt empfahl eine Rotlichtlampe. Dem wurde nicht entsprochen.
-> Begründungslos wurde mir verboten, Uhren zu reparieren.

29.05.19: Besuchsverlegung
-> Mein Antrag auf eine heimatnahe Besuchsverlegung in die JVA Bremen-Oslebshausen wurde abgelehnt.

02.06.19: Grundlose Absage eines Ausgangs zum Einkauf
-> Sehr gefreut hatte ich mich auf den Ausgang zum Einkauf, was man mir wenige Tage zuvor mitteilte. Am Tag des Einkaufausgangs (02.06.19) wurde ohne Grund dieser Ausgang abgesagt.

04.06.19, 08:50 Uhr: Wiederholte Provokation durch einen Mitgefangenen
-> Der Mitgefangene, [Name von der Knast-Soligruppe entfernt], wurde mit einer Geldstrafe aufgrund meiner Strafanzeige wegen Beleidigung bestraft. Er spuckte mir vor die Füße. Um 11:45 Uhr sagte er:“ Oh, was tun mir die Augen weh, wenn ich Könitz sehe!“ Auf meine Beschwerde beim Personal wurde mir geantwortet, dass ich ihn provoziert hätte, was nicht zutrifft.

05.06.19: Verbot einer Schenkung
-> Der Mitgefangene, [Name von der Knast-Soligruppe entfernt], wollte mir eine Stereoanlage schenken. Das wurde ihm mit dem Argument verboten, sie sei zu alt und wertvoll, auch sei keine Fernbedienung vorhanden.

Sicherungsverwahrung in der JVA Rosdorf

Bernd (anonymisiert) sitzt nach siebenjährigem Strafvollzug nun schon seit vier Jahren als Erstverbüßer in Sicherungsverwahrung in der JVA Rosdorf (Zitate sind gekennzeichnet):

“Zu den Zuständen in der SV möchte ich gern einen kleinen Überblick geben, da außerhalb dieser Mauern sonst nur die offizielle und zum größten Teil der Realität widersprechende Propaganda der Anstaltsleitung zu erfahren ist. Was milde ausgedrückt ist, man kann auch von offenen Lügen sprechen.

Dass die SV jeglichen Menschenrechten Hohn Spricht, brauche ich an dieser Stelle sicher nicht zu erwähnen. Dass dann aber darüber hinaus geltendes ‘Recht’ im Kleinen wie im Großen nicht umgesetzt wird, der Vollzug absolut renitent auf die gesetzlichen Anforderungen reagiert und auf diese Weise die Sicherungsverwahrung nicht nur fast unendlich in die Länge gezogen wird, sondern dem SVer, der seine Strafe bekanntlich längst verbüßt hat und dementsprechend wenigstens in der SV, wenn sie schon nicht abgeschafft wird, ein Leben wie in Freiheit gewährt werden müsste, auch noch Schikanen nach Gutsherrenart auferlegt werden, spricht Bände darüber, wie viel bzw. wenig Bedeutung die Menschenrechte und deren Wahrung in der BRD haben.”

Den Gefangenen wird kein freier Zugang zu Medien gewährt, so darf kein eigener PC genutzt werden, der Internetzugang wird in erheblichem Maße durch den Hauptanbieter für Telekommunikationsdienstleistungen in Gefägnissen Telio zensiert und an ein eigenes Handy ist nicht zu denken. In der JVA Rosdorf gibt es lediglich sieben freigeschaltete Internetseiten, die desweiteren stark zensiert sind (z.B. kicker.de). Und selbst diese sieben Internetseiten sind erst auf Druck der Inhaftierten freigegeben worden.

Immer mehr “Privilegien” der Sicherungsverwahrten werden gestrichen. So dürfen seit September 2017 keine TV-Sendungen mehr aufgezeichnet werden, keine pornografischen DVDs/Bücher mehr besessen werden, Bargeld wurde – wie in der Strafhaft – durch Einkaufsgutscheine ersetzt und die den Sicherungsverwahrten zustehende Ausführungszeit wurde von 8 auf 2,5 Stunden im Monat reduziert.

“Es ist nicht mehr erkennbar, dass der vom BverfG (2 BvR 2365/09) in Ausführungen gesehen Zweck, nämlich die Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung eines Bezugs zum realen Leben außerhalb der Anstalt, noch erfüllt werden kann. Die JVA hat zudem angekündigt, dass man ab 2020 nur noch ca. fünf bis zehn Minuten mit dem SVer vor die Anstaltspforte gehen werden, da damit der gesetzliche Auftrag erfüllt sei.”

Desweiteren wird Sicherungsverwahrten der Zugang zu Therapieplätzen erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht. Auch hier zeigt sich kein Interesse der Anstaltsleitung an einer “Besserung”, gar einer Resozialisierung der Inhaftierten.