SV = Staatlich Versterben

Heute am 03.01.20 gegen 05.00 Uhr hat wieder ein Sicherungsverwahrter die Freiheit nicht wiedererlangen dürfen. Er verstarb in der JVA Meppen. Von 10 SVlern, welche hier auf ihren Tod warten, verstarben somit innerhalb des letzten halben Jahres drei Menschen. In der gesamten Zeit seit der Eröffnung des „Todestraktes“ vor 1,5 Jahren wurde hingegen kein SVler lebend entlassen. Im Nds. SV VollzG § 2.1 heißt es, „dass die Vollstreckung der Unterbringung möglichst bald zur Bewährung ausgesetzt oder für erledigt erklärt werden kann.“ Was hingegen wirklich zelebriert wird, ist somit den Fakten zu entnehmen.
R.I.P. Roman

A.A.