„Octopus“ berichtet von einer Zellendurchsuchung in der JVA Hannover am 12.02.20:

„Octopus“ berichtet von einer Zellendurchsuchung in der JVA Hannover am 12.02.20:

„Am 12.02.20 hatte man hier schon mal die Machtdemonstration erprobt, man stürmte nächtlich (23:00 Uhr) die Zellen in Haus 1 und verbrachte alle überhastet in die Sporthalle, das z.T. leicht bekleidet. Gestürmt haben ca. 150 Aufseher der landesweit agierenden Gruppe der Sicherheit. Diese sehr kampferprobt stellten alle Zellen total auf den Kopf und hinterließen eine Schneise der Verwüstung. Es hatte buchstäblich wiedermal eine Bombe eingeschlagen. Bei derartigen Einsätzen eine Anzeige zu schalten wagen die Inhaftierten nicht, zu Groß die Angst für folgende Repressalien. Man würde einen buchstäblichen vollzuglichen Suizid begehen!!“

Krasser Eingriff: Besuche sind alternativlos verboten

M. schreibt:

„Ich kann es ja verstehen, dass Besuch so wie bisher zum Schutz erstmal verboten ist. Wieso bekommen wir aber keine anderen Möglichkeiten oder Erleichterungen? Wir hätten genug Möglichkeiten und Material, „spucksichere“ Besuchsplätze zu bauen. Zur Not Trennscheiben-Besuch… Wieso keine ausreichenden Skype-Plätze? Oder freies Telefonieren? Telio hat sich doch sowieso eine reiche Nase mit uns verdient. Wo ist da die Solidarität? Ach stimmt, wir sind ja nur der Abschaum der Nation… Ich glaube nicht, dass die JVA mal etwas für uns tut. (…) Ein Dialog mit uns Gefangenen findet nicht statt. Es ist eher das Gefühl, dass die hier getroffenen, willkürlichen Maßnahmen nur gegen uns sind, jedoch nichts für uns getan wird.“

Knastleitung nutzt Corona-Pandemie zur Abschaffung von Sichteinkauf

M. berichtet am 07.04.20:

„Wir dürfen nicht mehr zum Sichteinkauf, gibt nur noch Bestellscheine. Diesen Sinn verstehe ich gar nicht. Wenn man 2-3 zum Einkaufen mit Einkaufswagen schickt, ist doch der Abstand da. Wir bekommen nun unsere bestellten Waren im Aufenthaltsraum, dort sind dann auch 2 Rewe-Angestellte, 2 Gefangene und ein Bediensteter… Morgens und nachmittags wird auch mit 20 Mann in die Betriebe gerückt. In den engen Fluren achtet da auch keiner auf Abstand. Geschweige denn in den Betrieben selbst… Also warum dann keinen Sichteinkauf? Das macht Null Sinn! Wir Gefangene haben da eher eine andere Vermutung. Da der JVA der Sichteinkauf schon lange ein Dorn im Auge war und die den Tüteneinkauf wollte, ist das ja nun die perfekte Möglichkeit. Hat auf jeden Fall einen sehr faden Beigeschmack…“

Zeitschriftenblödsinn – Durch Kungelei wird Präzedenzfall vermieden

T. berichtet aus der Strafhaft:

Ich habe über Monate immer mal wieder Zeitschriften oder Teile davon zugesendet bekommen. Es gab nie eine Beanstandung. Denn dies ist im übrigen durch §65 NJVollzG und durch obergerichtliche Rechtsprechung zugelassen.
Eines Tages war dann der Beamte M. der Meinung, es handele sich um eine nicht genehmigte Paketsendung, somit illegal zugesandt, somit einzuziehen. Meine Frage, auf welcher gesetzlichen Grundlage seine Entscheidung beruhe, beantwortet der beante M. wie folgt: „Ich bin nicht verpflichtet, meine Entscheidung näher zu begründen, es steht ihnen frei, sich zu beschweren.“ Das tat ich dann auch.
Ich habe eine schriftliche Beschwerde bei der Anstaltsleitung mit Verweis auf die Gesetzes- und Rechtsprechungslage eingereicht. Mündliche Antwort: „Es ist kein Fehler feststellbar, der Beamte hat richtig gehandelt.“
Daraufhin habe ich dasselbe Beschwerdeschreiben mit neuer Adressierung an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Göttingen geschickt – und einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach §109 StVollzG gestellt. Acht Wochen später bekam ich Post vom Gericht: Die Anstalt teilt über das Gericht mit, sie habe den Vorgang nochmal geprüft und sei nun zu dem Schluss gekommen, die Zeitschriften seien nun doch aushändigungsfähig. Meine Beschwerde habe sich somit „erledigt“. Soweit so gut – für mich.

Allerdings: Zum einen existieren anscheinend informelle Absprachen zwischen der Anstalt und der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts. Wenn man bedenkt, dass – wie in meinem Fall – Anstalt und Inhaftierter zwei Parteien im Rechtsstreit sind, ist es doch hochproblematisch, dass vom Landgericht nur eine einseitige Kommunikation zum weiteren Vorgehen stattfindet, also ohne Wissen und Mitsprache der anderen Partei (hier: ohne mich).
Vor allem bleibt in diesem Fall aber festzuhalten: Durch die Verhinderung eines Beschlusses zu meinem Antrag wurde ein Präzedenzfall vermieden! Einem Gefangenen wird die Erlaubnis, Zeitschriften zu beziehen, nun ein eingeräumt. Dem Rest wird es weiterhin erschwert und verweigert.

Willkür: „Bundesverfassungsgericht? Hier bestimmen wir.“

Hintergrund und kurzer Erfahrungsbericht von T.:

Drei Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Lockerung langjährig Inhaftierter im Rahmen von Ausführungen sind vom 17./18.09.2019: 2 BvR 650/19, 2 BvR 681/19, 2 BvR 1165/19. Vor dem Hintergrund des Resozialisierungsgrundrechts wird in diesen drei Fällen auf Gewährung von Ausführungen zum Erhalt der Lebenstüchtigkeit entschieden.

Das BVG stellt ganz klar raus, dass Lockerungen ein zwingender Bestandteil der Resozialisierung sind. In der JVA wird das weiterhin großzügig ignoriert. So äußert sich die stellvertretende Anstaltsleitung Frau L. wiederholt während den halbjährlichen Vollzugsplankonferenzen: „Welche Entscheidungen des BVG hier gelten, bestimmen wir.“
Zur Resozialisierung heißt es: „Sie soll den Gefangenen zu einem verantwortungsvollen Leben nach der Haft befähigen…“.
Wie soll das gelingen, wenn elementarste Entscheidungen und auch Mitspracherechte verweigert werden? Sehr schwierig.

Mein (Nicht-) Studium

T. berichtet aus der Strafhaft der JVA Rosdorf

Ich habe vor dem Knast studiert. Ich möchte dieses auch nach dem Knast fortsetzen. Ist dem Knast soweit bekannt. Ein Fernstudium ist in dieser Anstalt nicht möglich (→ Personalmangel). Daher habe ich beantragt, mich selbst mit Studieninhalten auseinanderzusetzen (→ §36 NJVollzG „Selbstbeschäftigung“).

Die Reaktionen der Anstalt waren breit gefächert. Ein Psychologe machte sich darüber lustig: „Da kann ja jeder Tittenhefte bestellen und das Arbeit nennen.“ Die Anstaltsleitung nannte es „Atypische Beschäftigung, sowas wolle man hier nicht.“ Die Sozialarbeiterin riet mir dazu, meine Freizeit zu nutzen.

Kurz und knapp: Ich habe mich ans Gericht gewandt. Mein Antrag liegt mittlerweile dem Landgericht zur Überprüfung vor. Ergebnis steht aus. In diesem Zusammenhang habe ich auch beantragt, dass ich mir von draußen Bücher zusenden lassen darf, um entsprechend auf der Höhe der Fachdiskussion zu bleiben. Wie ihr es schon erraten haben mögt – abgelehnt. Begründung: Ich dürfe mir nur Bücher zusenden lassen, die ich schon vor der Haft besessen habe. Neue Bücher seien ausgeschlossen.

Sollte ich neue Bücher haben wollen, müsse ich diese von meinem Knastgeld über Vermittlung der Anstalt kaufen. Ihr wisst selbst, was Fachbücher kosten… Die Rechtslage ist auch hier eindeutig (→ § 67 NJVollzG). Auch hier habe ich das Gericht bemüht. Auch hier exemplarisch das gleiche Ergebnis wie so oft. Kurz nachdem ich mich an das Gericht gewandt habe, kam ein Beamter auf mich zu… „Welche Bücher dürfen‘s denn sein… alles nur ein Missverständnis…“ Für mich ist das eine Frechheit an sich und eine Aushöhlung des Rechtsstaates. Wie kann es sein, dass das Gericht und die Anstalt sich ohne meine Beteiligung absprechen?

Natürlich streiten sie das ab, natürlich kann ich letztlich nicht beweisen… Sie behaupten einfach, sie haben meinen Fall nochmal geprüft… Das erklärt vielleicht auch, warum sich so viele hie drinnen aufgegeben haben. Man wird langsam aber sicher in dieser Mühle zerrieben. Ein Kampf gegen Windmühlen erscheint dagegen lachhaft.

Der Höhepunkt an der ganzen Studiummisere, Zitat Psychologe: „Es gibt keine Studie, die belegt, dass ihr Studium die Rückfallgefahr verringert.“ Gleichzeitig schreibt man in meinen halbjährlichen Vollzugsplan: „Herr … hat die rückfallpräventive Wirkung von Arbeit im Werkbetrieb noch nicht für sich erkannt…“ Selbstorganisiertes Studium, pfui pfui. Arbeit im Werkbetrieb, z.B. Angelschnur aufwickeln oder Unterlegscheiben sortieren → ganz wichtig für die Prävention…

Brief an das Bundesverfassungsgericht

Ein Gefangener hat uns gebeten, den nachfolgenden Brief an das Bundesverfassungsgericht zu veröffentlichen. In dem Brief macht er auf willkürliche Repression gegen ihn aufmerksam.

 

                                                                                                                                                                        Rosdorf, den 10.06.19

An:

Bundesverfassungsgericht

z. Hd. Herrn Richter Müller

Schlossbezirk 3

76131 Karlsruhe

Betr.: Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1688/18

Sehr geehrter Herr Richter Müller.

Leider blieb mein Schreiben vom 17.03.19 an Sie unbeantwortet. Vielleicht erinnern Sie sich jedoch noch daran, dass ich Ihnen unter den Punkten 2a bis 2d folgendes mitgeteilt hatte.

a.) Dass man mir 3x mein gesamtes Eigentum, Wert: über 200.000,- Euro stehlen durfte. Weder erfolgte eine Verfolgung der Täter, noch wurde mein Schaden beglichen.

b.) Bei einem öffentlichen Aufruf zum Mord gegen mich wurden gar nicht erst Ermittlungen aufgenommen.

c.) Ich saß unschuldig 8 Monate in Haft. Zwar habe ich dann einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen erhalten. Jedoch kann man mir zum einen die Zeit nicht wieder geben und zum anderen habe ich nie die im Urteil zugesicherte Entschädigung bekommen.

d.) Bei meiner jetzigen Inhaftierung sagte der Haftrichter: „Wenn es überhaupt passiert ist, ½ Jahr oder Geldstrafe.“ Inzwischen sitze ich über 15 ½ Jahre, nämlich das 31fache der Zeit ein. Und das zudem unter einem Gesetz, welches noch von den Nazis stammt (24.11.1933). Ein Ende ist nicht in Aussicht, sofern ich nicht wie gewünscht bald versterbe.

In meiner jetzigen Sache machte auch eine „Zeugin“ erneut eine Aussage. Sie hat bei meiner zu Unrecht einsitzenden U-Haft (siehe Punkt c.) ebenfalls eine gewünschte Aussage gemacht. Hier ist in der Ermittlungsakte aus ihrer Vernehmung am 22.03.2004 vor 2 Staatsanwälten folgendes zu lesen: „Auf Nachfrage: Der Inhalt der Aussage war mit der Polizei als ‚frei erfunden‘ abgesprochen.“ Das heißt nach alledem, dass ich nicht nur in diesem Land ein Freiwild bin und verfolgt werde, sondern dass auch die Justiz sich daran beteiligt. Bis zu dem Zeitpunkt kannte ich ein derartiges Verhalten in diesem Land nur aus Geschichtsbüchern. Da sich auch mehrere Journalisten für meinen Fall interessieren, aufgrund dessen das sie von meinen Schreiben immer eine Kopie erhalten haben, würden sie gerne darüber berichten. Was ich persönlich sehr löblich finde, da man auch im Ausland sehen soll, dass dieser Staat immer noch Menschen verfolgt.

Sollte ich bis zum 25.06.2019 von Ihnen keine anderslautende Nachricht erhalten, gehe ich davon aus, dass ich die Schriftstücke mit Ihrem vollen Namen abdrucken lassen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Auch an die Richter am Bundesverfassungsgericht:

Frau Richterin Langenfeld

Frau Richterin Hermanns

Provokation als Test auf Selbstkontrolle?

von: Frank Könitz, Gefangener der JVA Rosdorf, Sicherungsverwahrter

08.05.2019: Haftraumdurchsuchung
-> Entnahme eines zugelassenen Toasters
-> Gewürzlorbeer offenkundig extra im Haftraum verstreut
-> ein Thermometer, das seit 2015 am Schnürsenkel draußen am Gitter angebracht war, entfernt
-> Kartenschachtmissbrauch: Niemand auf der Station verwendet die Tür-Karte – seit Jahren war das üblich.

10.05.19: Anspruch auf Taschengeld
-> im März erhielt ich 83,00€ statt 119,00€ Taschengeld.

15.05.19: Verweigerung einer ärztlichen Empfehlung
-> Der Anstaltsarzt empfahl aus gesundheitlichen Gründen die Verlegung in einen anderen Haftraum. Dem wurde nicht entsprochen.
-> Der Anstaltsarzt empfahl eine Rotlichtlampe. Dem wurde nicht entsprochen.
-> Begründungslos wurde mir verboten, Uhren zu reparieren.

29.05.19: Besuchsverlegung
-> Mein Antrag auf eine heimatnahe Besuchsverlegung in die JVA Bremen-Oslebshausen wurde abgelehnt.

02.06.19: Grundlose Absage eines Ausgangs zum Einkauf
-> Sehr gefreut hatte ich mich auf den Ausgang zum Einkauf, was man mir wenige Tage zuvor mitteilte. Am Tag des Einkaufausgangs (02.06.19) wurde ohne Grund dieser Ausgang abgesagt.

04.06.19, 08:50 Uhr: Wiederholte Provokation durch einen Mitgefangenen
-> Der Mitgefangene, [Name von der Knast-Soligruppe entfernt], wurde mit einer Geldstrafe aufgrund meiner Strafanzeige wegen Beleidigung bestraft. Er spuckte mir vor die Füße. Um 11:45 Uhr sagte er:“ Oh, was tun mir die Augen weh, wenn ich Könitz sehe!“ Auf meine Beschwerde beim Personal wurde mir geantwortet, dass ich ihn provoziert hätte, was nicht zutrifft.

05.06.19: Verbot einer Schenkung
-> Der Mitgefangene, [Name von der Knast-Soligruppe entfernt], wollte mir eine Stereoanlage schenken. Das wurde ihm mit dem Argument verboten, sie sei zu alt und wertvoll, auch sei keine Fernbedienung vorhanden.