Deutschland – Sicherungsverwahrung

Am 24.11.1933 wurde im Deutschen Reich unter den Nazis die Sicherungsverwahrung offiziell per Gesetz eingeführt. Sie hatte zu jener Zeit folgenden juristischen Inhalt:

Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung (Vom 24. November 1933)

§42f: „Die Dauer der Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt, der wiederholten Unterbringung in einem Arbeitshaus oder einem Asyl und der Sicherung ist an eine Frist gebunden. Die Frist beträgt bei der Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt und der Sicherungsverwahrung drei Jahre…“

Inzwischen ist die Sicherungsverwahrung in diesem Land jedoch unbegrenzt. Das heisst, dass sie bis zum Tode vollzogen werden kann. Auch wenn auf dem Papier damit kokettiert wird, „dass die Vollstreckung der Unterbringung möglichst bald zur Bewährung ausgesetzt oder für erledigt erklärt werden kann.“, so ist es in der Realität anders. Mit allen Mitteln wird nicht nur durch die Vollzugsbehörden eben eine vorzeitige Entlassung (vor dem Tod!) durch Gewährung zu weiter Spielräume in der Praxis umgangen. Allein die Tatsache, dass die Nazis die Frist von 3 Jahren setzten und ein angeblicher Rechtsstaat nun die Menschen unbefristet wegsperrt, ist eine Phrase. Selbst der Unrechtsstaat DDR hat dieses Gesetz 1952, weil es von den Faschisten kam, wieder aus den Gesetzen herausgenommen. Unwillkürlich stellt sich dann auch die Frage, wer da menschlicher handelt! In den 1980ern war aufgrund einer geringen Zahl von Sicherungsverwahrten im Gespräch, das Gesetz wieder abzuschaffen. Dann jedoch erlebte das Relikt aus der Nazizeit durch die Schröderregierung in den 1990ern eine Renaissance. Wenn man schon immer, um angeblich zu warnen, auf die Schreckenstaten der Nazis hinweist, dann sollte man jedoch sich an deren Handeln nicht erweiternd orientieren. Fest steht, dass Sicherungsverwahrte ihre Strafe abgesessen haben. Egal wie man es sieht, sie sitzen danach für etwas, was noch gar nicht passiert, bzw. überhaupt nicht passieren wird, ein. Die kriminalpolitische Zielsetzung dieses Gesetzes und vor allem seine Anwendung in der strafgerichtlichen Praxis des Dritten Reiches ließen die Missbrauchsmöglichkeiten einer solchen schuldunabhängigen Maßregel deutlich werden. Und wie sehen die probaten Missbrauchsmöglichkeiten heute aus? Laut einer Studie eines bekannten Kriminologen der Uni Bochum, sowie anderer Studien von bekannten Professoren, müssten 9 von 10 Personen nicht in der Sicherungsverwahrung sitzen. Damit dürfte belegt sein, dass auch heute noch mit dem menschenverachtenden Instrument aus dem Dritten Reich, Menschen dem Missbrauch durch staatliche Gewalt ausgesetzt sind. Wie sagte Herr Dr. Schäuble beim Festakt zum Bestehen des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen gilt auch für Menschen, die einmal ein Straftat begangen haben“. Ich habe bis hin zum Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Todesstrafe gestellt, damit ich in Teilen die Würde für mich wieder bekomme. Es gab bei keiner der Instanzen eine Reaktion. Nun muss ich weiter auf den schnellen Tod hoffen, bzw. selbst beschleunigen, da schon der Artikel 1 des Grundgesetzes reine Utopie ist. Wie gut für diesen Staat, dass sie noch mit dem Finger auf andere Länder zeigen können…

A.A.

Verweigerung einer ärztlichen Empfehlung

Vorfall vom 15.05.19, Auszug aus dem Beitrag „Provokation als Test auf Selbstkontrolle?“ von Frank Könitz, (Gefangener der JVA Rosdorf, Sicherungsverwahrter)

-> Der Anstaltsarzt empfahl aus gesundheitlichen Gründen die Verlegung in einen anderen Haftraum. Dem wurde nicht entsprochen.
-> Der Anstaltsarzt empfahl eine Rotlichtlampe. Dem wurde nicht entsprochen.

Provokation als Test auf Selbstkontrolle?

von: Frank Könitz, Gefangener der JVA Rosdorf, Sicherungsverwahrter

08.05.2019: Haftraumdurchsuchung
-> Entnahme eines zugelassenen Toasters
-> Gewürzlorbeer offenkundig extra im Haftraum verstreut
-> ein Thermometer, das seit 2015 am Schnürsenkel draußen am Gitter angebracht war, entfernt
-> Kartenschachtmissbrauch: Niemand auf der Station verwendet die Tür-Karte – seit Jahren war das üblich.

10.05.19: Anspruch auf Taschengeld
-> im März erhielt ich 83,00€ statt 119,00€ Taschengeld.

15.05.19: Verweigerung einer ärztlichen Empfehlung
-> Der Anstaltsarzt empfahl aus gesundheitlichen Gründen die Verlegung in einen anderen Haftraum. Dem wurde nicht entsprochen.
-> Der Anstaltsarzt empfahl eine Rotlichtlampe. Dem wurde nicht entsprochen.
-> Begründungslos wurde mir verboten, Uhren zu reparieren.

29.05.19: Besuchsverlegung
-> Mein Antrag auf eine heimatnahe Besuchsverlegung in die JVA Bremen-Oslebshausen wurde abgelehnt.

02.06.19: Grundlose Absage eines Ausgangs zum Einkauf
-> Sehr gefreut hatte ich mich auf den Ausgang zum Einkauf, was man mir wenige Tage zuvor mitteilte. Am Tag des Einkaufausgangs (02.06.19) wurde ohne Grund dieser Ausgang abgesagt.

04.06.19, 08:50 Uhr: Wiederholte Provokation durch einen Mitgefangenen
-> Der Mitgefangene, [Name von der Knast-Soligruppe entfernt], wurde mit einer Geldstrafe aufgrund meiner Strafanzeige wegen Beleidigung bestraft. Er spuckte mir vor die Füße. Um 11:45 Uhr sagte er:“ Oh, was tun mir die Augen weh, wenn ich Könitz sehe!“ Auf meine Beschwerde beim Personal wurde mir geantwortet, dass ich ihn provoziert hätte, was nicht zutrifft.

05.06.19: Verbot einer Schenkung
-> Der Mitgefangene, [Name von der Knast-Soligruppe entfernt], wollte mir eine Stereoanlage schenken. Das wurde ihm mit dem Argument verboten, sie sei zu alt und wertvoll, auch sei keine Fernbedienung vorhanden.

PM: Gefängnisarzt aus der JVA Rosdorf verpflichtet schwer verletzten Gefangenen zur Arbeit

Unsere Genoss_innen der Gefangenengewerkschaft/ Bundesweite Organisation (GG/BO) Soligruppe Jena haben gemeinsam mit einem Gefangenen der JVA Rosdorf eine Pressemitteilung geschrieben, die wir als Knast-Soligruppe Göttingen gerne mit euch teilen möchten !

GG/BO Soligruppe Jena: Der Gefangene aus der JVA Rosdorf, dessen Knie seit einem Sportunfall im November 2018 gemäß einem externen fachärztlichen Guachten schwer verletzt und trotzdem bis heute nicht behandelt worden ist, soll nun trotz anhaltender Verletzung und Schmerzen wieder arbeiten gehen. Das verfügte der Anstaltsarzt der JVA Rosdorf.

Seit über sieben Monaten leidet der Gefangene unter extremen Schmerzen. Er kann nur auf Krücken gehen und nimmt das harte Schmerzmittel Tilidin. Grund dafür ist eine schwere Verletzung des Knies: Er hat einen schweren Knorpelschaden, Mikrofrakturen (kleine Brüche) sowie Knochenabsplitterungen im Kniegelenk. Eine Behandlung, die wohl auf eine OP hinauslaufen würde, wird ihm bis heute verwehrt. Dies haben zwei von drei Anstaltsärzten so mit anschließender Reha-Maßnahme angezeigt; die entsprechenden ärztlichen Atteste liegen vor.

Nun hat der Anstaltsarzt verfügt, dass der Gefangene nur noch von ihm behandelt werden dürfe. Als dieser sich in der Sprechstunde vorstellig machte, zog der Arzt fünf Zeugen hinzu. Er begutachtete das Knie nicht und schaute sich auch die Akte nicht an, sondern erklärte kurzerhand, dass der Gefangene nicht mehr krankgeschrieben werde und zur Arbeit gehen solle. Nach § 38 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes unterliegen Gefangene der Arbeitspflicht. Eine Verweigerung der Arbeit wird bestraft.

Im Hintergrund laufen nach Anzeigen des Gefangenen Ermittlungsverfahren. Doch derartige Verfahren dauern in der Regel viel zu lange, als dass die Gefangenen ihre Rechte so durchsetzen könnten.

Als Solidaritätsgruppe Jena der Gefangenen-Gewerkschaft protestieren wir gegen diese grundsätzliche Verletzung der Gefangenenrechte – so heißt es doch in § 56 NJVollzG: „Die Vollzugsbehörde sorgt für die Gesundheit der oder des Gefangenen“ – und gegen die krasse Willkür des Arztes, der Anstalt und des Ministeriums. Wir rufen dazu auf, die Verantwortlichen zur Verantwortung zu ziehen. Schreibt sie an und unterstützt die Forderung nach sofortiger Freilassung des Gefangenen zwecks unverzüglicher Behandlung des schwerverletzten Knies:

Justizvollzugsanstalt Rosdorf
Am Großen Sieke 8
37124 Rosdorf
Telefon (0551) 99 73 30
Fax (0551) 99 73 31 70 5
E-Mail: JVROS-Poststelle@justiz.niedersachsen.de

Niedersächsisches Justizministerium
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Fax: 0511 / 120 5170
E-Mail: poststelle@mj.niedersachsen.de

Jena, 2. Juli 2019

Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.

 

Text im Original auf :

Gefängnisarzt aus der JVA Rosdorf verpflichtet schwer verletzten Gefangenen zur Arbeit

PM: Nach draußen! Gefangene der JVA Rosdorf berichten auf neuem Blog der Knast-Soligruppe Göttingen

Seit Juni 2019 gibt es den neuen Blog „Knast-Soligruppe Göttingen“. Unter der Rubrik „Nach draußen!“ berichten Gefangene der JVA-Rosdorf aus ihrem Alltag. Daneben hat die Knast-Soligruppe verschiedenes informatives und kritisches Material zur Situation in Gefängnissen zusammengestellt und dokumentiert auf der Seite auch die Aktivitäten der Gruppe.

„Als wir an Silvester 2018 zu unserer ersten Soli-Kundgebung an der JVA Rosdorf waren, haben wir auf einem Transparent unsere Postanschrift bekannt gemacht. Wir haben die Gefangenen eingeladen, uns zu schreiben, überhaupt erst einmal mit uns in Kontakt zu treten, wenn sie wollen. Tatsächlich haben uns schon bald Briefe von Gefangenen aus der Strafhaft und der Sicherungsverwahrung erreicht. Einige von uns stehen mittlerweile in regelmäßigem Briefkontakt“, berichtet Michaela Kensy von der Knast-Soligruppe.

Bereits in den ersten Briefen schrieben Gefangene von z.B. nicht ausreichender medizinischer Versorgung, immens hohen Telefongebühren des Knast-Anbieters Telio oder massiv eingeschränkter Mediennutzung. Andere erklärten, was es mit dem Arbeitszwang im Gefängnis auf sich hat. So entschied sich die Knast-Soligruppe, den Gefangenen auf einem Blog die Gelegenheit zu geben, öffentlich über die Verhältnisse in der JVA Rosdorf oder im Knast allgemein zu berichten. Die Gefangenen können wegen des beschränkten Internetzugangs selbst nicht auf die Website zugreifen. Ihre Beiträge lassen sie in Briefen der Knast-Soligruppe zukommen, die diese dann veröffentlicht.

„Mit den Texten der Gefangenen sind wir noch ganz am Anfang. Erste haben wir unter den Überschriften Arbeitsbedingungen, Sicherungsverwahrung und Poesie veröffentlicht. Weitere Rubriken wie Medizinische Versorgung sind in Planung. Gefangene sind angefragt und haben auch schon angekündigt, dazu Beiträge zu schreiben. Wir hoffen, der Blog füllt sich bald. Klar, Berichte aus Gefängnissen gibt es allein in Deutschland zahlreiche. Wir finden es aber wichtig, von denjenigen Menschen etwas zu hören, die konkret hier in Göttingen gefangen gehalten werden“, so Michaela Kensy weiter.

Neben einer grundsätzlichen Kritik am Gefängnissystem ist es der Knast-Soligruppe auch ein Anliegen, die Gefangenen konkret zu unterstützen, da wo es möglich ist. Michaela Kensy: „Es gibt immer wieder Gefangene, die sich für ihre Rechte einsetzen oder sich gegen Ausbeutung und Schikanen im Gefängnis wehren. Da wollen wir unterstützen, denn solidarisches Leben muss an der Knastmauer nicht aufhören.“

Knast-Soligruppe Göttingen, 24.06.2019

Deutsche Zelle

Dunkel wird’s in meinem Herzen,

wie auch hier in diesem Raum.

Keinem ist zum Scherz zu Mute,

gehalten hier im Zaum.

Fern von jeder Freude,

behaftet mit vielen Gedanken.

Trocknet aus das Leben mir

und das nur ohne Schranken.

A. A.

Redebeitrag zur Kundgebung am 1. Mai 2019

Liebe Freund*innen, liebe Genoss*innen, liebe Gefangene,
wir sind heute hier, um unsere Solidarität gegenüber den Menschen in Gefangenschaft zu zeigen. Der 1. Mai – Kampftag der Arbeiter*innenklasse – ist nicht nur wichtig, um Erfolge und Kämpfe zu feiern, die für vergleichsweise privilegierte Arbeiter*innen gelten, sondern es muss auch an Leute gedacht werden, die keine Tarifverträge haben.
In Deutschland wurden Mindeststandards erkämpft, wie ein Mindestlohn, eine Rentenversicherung, eine Sicherung des Existenzminimums, bezahlter Urlaub sowie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wir alle wissen, dass man auch vom Mindestlohn, geschweige denn von Hartz IV kein gutes Leben führen kann. In Minijobs und geringfügiger Beschäftigung ist es eher der Standard, dass es keinen bezahlten Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt. Noch schlimmer ist es, wenn man gar keine Arbeitserlaubnis hat und zum Überleben jeden noch so harten, noch so schlecht bezahlten Job annehmen muss oder komplett unentgeltlich die Arbeit im Haushalt, die Pflege für Angehörige und die Erziehung der Kinder verrichten muss.

Im Knast ist die Situation noch schlimmer. Es gibt keine nennenswerten gesetzlichen Mindeststandards die unterlaufen werden könnten.

Niedersachsen gehört zu den Bundesländern, in denen allgemeine Arbeitspflicht gilt. Das bedeutet, dass Gefangene bei Verweigerung der Arbeit bestraft werden. Wenn die Gefangenen nicht arbeiten wollen, müssen sie die Kosten für ihre Haft in der Regel selbst bezahlen und häufen somit immense Schulden an. Wer sich dem Arbeitszwang widersetzt, muss auch mit anderen Bestrafungen rechnen, wie der Verweigerung von Vollzugslockerung, keine Teilnahme an Freizeitaktivitäten oder keine Möglichkeit Kaffee oder Tabak zu kaufen.
Die JVA wirbt bei Unternehmen damit, bei sich arbeiten zu lassen. Die Firmen bezahlen 80€ pro Tag für einen Arbeiter. Davon erhält dann der Gefangene zwischen 9,98€ und 12,70€. Das heißt, dass die Gefangenen einen Stundenlohn von ca.1-2 Euro haben. Davon und von dem Taschengeld in Höhe von ca. 30 Euro im Monat müssen sie alle ihre Ausgaben im Knast und außerhalb von Knast bestreiten.
Die Arbeit für Firmen, die bei der JVA Rosdorf arbeiten lassen, ist stumpf. Im Auftrag von externen Unternehmen werden nur Arbeiten verrichtet, die in Akkordarbeit erledigt werden können u.a. Kugelschreiber oder Schraubendreher montiert, Bügelbrettbezüge genäht und verpackt sowie Schrauben in Kartons gepackt. Eine weitere Arbeitsstelle ist die JVA selbst. Die Hausmeisterei und die Arbeit rund um die Küche werden auch von Gefangenen vollbracht.
Die JVA bereichert sich also maßgeblich an der Arbeitskraft der Inhaftieren. Das führt auch dazu, dass es kein großes Interesse seitens der JVA gibt, die Leute wieder frei zu lassen.

In der JVA Rosdorf gibt es einen großen Trakt für insgesamt 48 Sicherungsverwahrte. Menschen kommen in Sicherungsverwahrung, nachdem sie ihre Strafhaft abgesessen haben. Die Gefängnisleitung hat kein Interesse daran, dass sie jemals wieder freikommen. Das Konzept der Sicherungsverwahrung kommt aus der Zeit des Nationalsozialismus und ist offiziell dazu da, dass Gefangene bei ihrer Entlassung keine Gefahr für ihre Mitmenschen darstellen. Es kommt beinahe nie vor, dass Sicherungsverwahrte entlassen werden, sondern stattdessen leben besonders in der Sicherungsverwahrung viele alte Menschen und Menschen mit Behinderung.

Gegen die Untragbaren Verhältnisse in den deutschen Gefängnissen gibt es von einigen Gefangenen Widerstand. Zum Beispiel finden Gefangene immer wieder Wege die Arbeit zu verweigern. Außerdem laufen mehrere Klagen, um Mindestlohn auch im Knast zu erkämpfen.
Um diesen Widerstand sichtbar zu machen und die Gefangenen dabei zu unterstützen sind wir heute hier! Für Mindestlohn und Arbeitsrechte auch im Knast!
Für eine freie Gesellschaft ohne Arbeitszwang und Knäste!

Am 1. Mai zum Knast! (Aufruf)

Am 1. Mai laden wir zur Kundgebung an der JVA Rosdorf ein, um den Gefangenen unsere Solidarität zu zeigen! Denn Kämpfe für ein gutes Leben gibt es überall.

In den niedersächsischen Gefängnissen herrscht allgemeine Arbeitspflicht für Gefangene. Wer die Arbeit verweigert, erfährt sofort Repression. Es gibt 1-2 € Stundenlohn und weder Sozialversicherung noch gute medizinische Versorgung. Zu dem Hungerlohn kommt, dass die wenigen Waren, die im Knast erhältlich sind, überteuert sind. Außerdem werden viele Gefangene nach ihrer Haft in die Obdachlosigkeit bzw. Altersarmut entlassen.

Menschen, die das Eigentumsrecht missachten, werden bekanntlich vom Staat früher oder später ins Gefängnis gesperrt. Das betrifft insbesondere arme Leute, da sie am meisten Grund haben mit den Eigentumsverhältnissen ein Problem zu haben bzw. nicht die Möglichkeit haben ihr Geld legal zu vervielfältigen.

Gefangene werden vom Rest der Gesellschaft isoliert, aber das Leben geht im Knast weiter. Auch wenn die Gefangenen für den Rest der Gesellschaft meist „unsichtbar“ sind. Einige von ihnen leisten Widerstand! In Briefen, die Gefangene uns schreiben, berichten sie von der Notwendigkeit von Solidarität, um ihre Kämpfe erfolgreich führen zu können. Solidarität von uns draußen, aber auch unter den Gefangenen.

Lassen wir uns nicht spalten und lasst uns solidarisch sein! Für eine freie Gesellschaft ohne Arbeitszwang und Knäste!

Treffen ist am 1.Mai um 17 Uhr mit Fahrrädern an der OM10 (Obere-Masch Str. 10)

Knast-Soligruppe Göttingen

Arbeitsbedingungen in der JVA Rosdorf

In seinen Briefen aus der JVA beschreibt Sascha S. die Arbeitsbedingungen in der JVA in Rosdorf wie folgt:

„In den Unternehmerbetrieben, welche ausschließlich auf Pensumsarbeiten spezialisiert sind, werden u.a. Kugelschreiber oder Schraubendreher montiert, ‚Kackröhrchen‘ zusammengebaut, Bügelbrettbezüge genäht und verpackt sowie Schrauben in Kartons gepackt. Diese Betriebe bilden hier die Mehrzahl (ca. Kapazität für 200 Gefangene). Dazu gibt es einen schulischen Sektor, einen Integrationskurs für Ausländer und die Möglichkeit im Reinigungssektor und der Anstaltsküche ‚Helferzertifikate‘ zu erwerben.

Seit dem Anfang des Jahres besteht zudem – nach dem 10 Jährigen Bestehen der Anstalt! – die Möglichkeit eine Vollausbildung als ‚Lager und Logistiker‘ zu absolvieren. Ansonsten gibt es noch einige Stellen als Hausarbeiter, Küchenhilfe, Hausmaler, Fensterputzer, Kammergehilfe und Arbeiter für Hilfsarbeiten im Garten/Außenanlagenbereich zu besetzen. Diese sind in der Mehrzahl nur von ‚vertrauenswürdigen‘ Insassen besetzt und setzten eine Drogenfreiheit voraus, wobei letzterer Aspekt gerade in dieser Anstalt nicht so eng gesehen wird, da die Anstalt ein massives Drogenproblem hat.

Die durchschnittliche Entlohnung der Arbeiten liegt in den U-Betrieben (Unternehmerbetrieben) bei 30 – 120 Euro im Monat und in den anderen Betrieben bei ca. 120 Euro. Das ist damit erklärt, dass in den U-Betrieben aus Pensum – also vorgegebene Menge in vorgegebener Zeit – vergütet wird und in den übrigen Betrieben auf Zeitlohn. Auch muss erwähnt werden, dass der Gesamtbetrag höher ausfällt aber in bestimmte ‚Geldarten‘ aufgeteilt wird.

Ein Beispiel: Ein Gefangener verdient insgesamt 400 Euro. Dann würden 228,57 Euro auf das sog. Überbrückungsgeld eingezahlt werden, worüber der Gefangene aber nicht verfügen kann, sondern welches für die Zeit nach seiner Entlassung gedacht ist. (Und auch bei etwaigen Ansprüchen gegenüber Behörden bei deren Berechnungen bei z.B. Harz 4 auch mit einfließt.) Die Übrigen 171,43 Euro werden dem Hausgeldkonto gutgeschrieben über welches der Gefangene frei beim Anstaltskaufmann verfügen kann. Sollte der Mindestsatz des Ü-Geldes (Überbrückungsgeld) erreicht sein, welcher sich aus dem Berechnungen der jeweiligen Ansprüche errechnet (verheiratet, Anzahl der Kinder etc.) wird dieses Geld dem Eigengeldkonto zugeschrieben, von welchem der Gefangene z.B Versandhausbestellungen tätigen kann. (Über einen Beamten, der diese Bestellung bearbeitet.) Dieses aber auch nur, wenn gegen den Gefangenen keine Pfändungsansprüche bestehen, denn dann wird dieses Geld zu 100% den Gläubigern zugeteilt, da dieses Konto nicht dem Pfändungsschutz unterliegt.“