Zeitschriftenblödsinn – Durch Kungelei wird Präzedenzfall vermieden

T. berichtet aus der Strafhaft:

Ich habe über Monate immer mal wieder Zeitschriften oder Teile davon zugesendet bekommen. Es gab nie eine Beanstandung. Denn dies ist im übrigen durch §65 NJVollzG und durch obergerichtliche Rechtsprechung zugelassen.
Eines Tages war dann der Beamte M. der Meinung, es handele sich um eine nicht genehmigte Paketsendung, somit illegal zugesandt, somit einzuziehen. Meine Frage, auf welcher gesetzlichen Grundlage seine Entscheidung beruhe, beantwortet der beante M. wie folgt: „Ich bin nicht verpflichtet, meine Entscheidung näher zu begründen, es steht ihnen frei, sich zu beschweren.“ Das tat ich dann auch.
Ich habe eine schriftliche Beschwerde bei der Anstaltsleitung mit Verweis auf die Gesetzes- und Rechtsprechungslage eingereicht. Mündliche Antwort: „Es ist kein Fehler feststellbar, der Beamte hat richtig gehandelt.“
Daraufhin habe ich dasselbe Beschwerdeschreiben mit neuer Adressierung an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Göttingen geschickt – und einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach §109 StVollzG gestellt. Acht Wochen später bekam ich Post vom Gericht: Die Anstalt teilt über das Gericht mit, sie habe den Vorgang nochmal geprüft und sei nun zu dem Schluss gekommen, die Zeitschriften seien nun doch aushändigungsfähig. Meine Beschwerde habe sich somit „erledigt“. Soweit so gut – für mich.

Allerdings: Zum einen existieren anscheinend informelle Absprachen zwischen der Anstalt und der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts. Wenn man bedenkt, dass – wie in meinem Fall – Anstalt und Inhaftierter zwei Parteien im Rechtsstreit sind, ist es doch hochproblematisch, dass vom Landgericht nur eine einseitige Kommunikation zum weiteren Vorgehen stattfindet, also ohne Wissen und Mitsprache der anderen Partei (hier: ohne mich).
Vor allem bleibt in diesem Fall aber festzuhalten: Durch die Verhinderung eines Beschlusses zu meinem Antrag wurde ein Präzedenzfall vermieden! Einem Gefangenen wird die Erlaubnis, Zeitschriften zu beziehen, nun ein eingeräumt. Dem Rest wird es weiterhin erschwert und verweigert.

Willkür: „Bundesverfassungsgericht? Hier bestimmen wir.“

Hintergrund und kurzer Erfahrungsbericht von T.:

Drei Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Lockerung langjährig Inhaftierter im Rahmen von Ausführungen sind vom 17./18.09.2019: 2 BvR 650/19, 2 BvR 681/19, 2 BvR 1165/19. Vor dem Hintergrund des Resozialisierungsgrundrechts wird in diesen drei Fällen auf Gewährung von Ausführungen zum Erhalt der Lebenstüchtigkeit entschieden.

Das BVG stellt ganz klar raus, dass Lockerungen ein zwingender Bestandteil der Resozialisierung sind. In der JVA wird das weiterhin großzügig ignoriert. So äußert sich die stellvertretende Anstaltsleitung Frau L. wiederholt während den halbjährlichen Vollzugsplankonferenzen: „Welche Entscheidungen des BVG hier gelten, bestimmen wir.“
Zur Resozialisierung heißt es: „Sie soll den Gefangenen zu einem verantwortungsvollen Leben nach der Haft befähigen…“.
Wie soll das gelingen, wenn elementarste Entscheidungen und auch Mitspracherechte verweigert werden? Sehr schwierig.

Strafe und Gefängnis – Buchvorstellung und Diskussion mit Autor*innen

Dienstag, 10. März 2020, 19 Uhr, OM10, Saal (Obere-Masch-Str. 10)

Veranstaltung mit Rehzi Malzahn (Herausgeber*in) und Freund*innen

Dass wir strafen, erscheint uns als Selbstverständlichkeit. Manchmal erfüllt sie uns mit Unbehagen, aber wirklich in Frage stellen wir sie nicht. Dabei ist Strafe ein wichtiger Bestandteil von Herrschaft. Sie bedarf Institutionen, die sie ermöglichen und ausführen (Gerichte, Gefängnisse, Polizei). Und sie setzt die herrschenden Regeln durch. Auch im Kleinen und im Privaten bedeutet zu strafen, dass sich ein Individuum über ein anderes erhebt, weil es sich (moralisch oder juristisch) „im Recht“ sieht – sei es in der Erziehung oder in Beziehungen. Während einzelne Institutionen für ihr Strafen doch hin und wieder kritisiert werden (wie z.B. Isolationshaft im Gefängnis oder Züchtigung in der Schule ), ist die Kritik der Strafe als solche eine Seltenheit.

Strafe ist eine Fortführung der Gewaltspirale und verhindert ein friedliches Miteinander. Dennoch kamen auch die Revolutionsversuche des 20. Jahrhunderts ohne Strafkritik aus. Vielmehr wurden oft sogar drakonische Strafsysteme praktiziert. So wenig damals versucht wurde, alternative Umgangsweisen zu finden, so wenig wird auch heute darüber diskutiert oder entsprechend ausprobiert.

In antikolonialen Befreiungskämpfen, indigenen Kulturen und marginalisierten Communities finden sich jedoch eine Menge Verfahren der „Unrechtsbewältigung“ oder „Gerechtigkeitsfindung“ jenseits von Strafe. Als „Restorative Justice“ und „Transformative Justice“ werden solche Alternativen heute auch in weißen Mehrheitsgesellschaften diskutiert. Dass sie jedoch nach wie vor nur marginal angewandt werden, liegt u.a. daran, dass diese Ansätze außerhalb der Fachkreise weitgehend unbekannt sind. Auch gibt es abgesehen von vereinzelten Initiativen noch keine gesellschaftliche Bewegung, die einen radikalen Bruch mit Strafe einfordert und praktiziert. Das gilt es zu ändern!

In ihrem Buch „Strafe und Gefängnis“ hat Rehzi Malzahn zahlreiche Autor*innen zusammengebracht, die dieses Feld aus verschiedenen theoretischen und praktischen Perspektiven diskutieren. So gibt es bspw. Beiträge zur Herstellung von „Delinquenzmilieus“, zur Spaltung politische vs. soziale Gefangene, zu intersektionalen Praxen der Strafkritik, zu Utopien einer Gesellschaft ohne Knäste – und nicht zuletzt auch Restorative/Transformative Justice.

SV = Staatlich Versterben

Heute am 03.01.20 gegen 05.00 Uhr hat wieder ein Sicherungsverwahrter die Freiheit nicht wiedererlangen dürfen. Er verstarb in der JVA Meppen. Von 10 SVlern, welche hier auf ihren Tod warten, verstarben somit innerhalb des letzten halben Jahres drei Menschen. In der gesamten Zeit seit der Eröffnung des „Todestraktes“ vor 1,5 Jahren wurde hingegen kein SVler lebend entlassen. Im Nds. SV VollzG § 2.1 heißt es, „dass die Vollstreckung der Unterbringung möglichst bald zur Bewährung ausgesetzt oder für erledigt erklärt werden kann.“ Was hingegen wirklich zelebriert wird, ist somit den Fakten zu entnehmen.
R.I.P. Roman

A.A.

Mein (Nicht-) Studium

T. berichtet aus der Strafhaft der JVA Rosdorf

Ich habe vor dem Knast studiert. Ich möchte dieses auch nach dem Knast fortsetzen. Ist dem Knast soweit bekannt. Ein Fernstudium ist in dieser Anstalt nicht möglich (→ Personalmangel). Daher habe ich beantragt, mich selbst mit Studieninhalten auseinanderzusetzen (→ §36 NJVollzG „Selbstbeschäftigung“).

Die Reaktionen der Anstalt waren breit gefächert. Ein Psychologe machte sich darüber lustig: „Da kann ja jeder Tittenhefte bestellen und das Arbeit nennen.“ Die Anstaltsleitung nannte es „Atypische Beschäftigung, sowas wolle man hier nicht.“ Die Sozialarbeiterin riet mir dazu, meine Freizeit zu nutzen.

Kurz und knapp: Ich habe mich ans Gericht gewandt. Mein Antrag liegt mittlerweile dem Landgericht zur Überprüfung vor. Ergebnis steht aus. In diesem Zusammenhang habe ich auch beantragt, dass ich mir von draußen Bücher zusenden lassen darf, um entsprechend auf der Höhe der Fachdiskussion zu bleiben. Wie ihr es schon erraten haben mögt – abgelehnt. Begründung: Ich dürfe mir nur Bücher zusenden lassen, die ich schon vor der Haft besessen habe. Neue Bücher seien ausgeschlossen.

Sollte ich neue Bücher haben wollen, müsse ich diese von meinem Knastgeld über Vermittlung der Anstalt kaufen. Ihr wisst selbst, was Fachbücher kosten… Die Rechtslage ist auch hier eindeutig (→ § 67 NJVollzG). Auch hier habe ich das Gericht bemüht. Auch hier exemplarisch das gleiche Ergebnis wie so oft. Kurz nachdem ich mich an das Gericht gewandt habe, kam ein Beamter auf mich zu… „Welche Bücher dürfen‘s denn sein… alles nur ein Missverständnis…“ Für mich ist das eine Frechheit an sich und eine Aushöhlung des Rechtsstaates. Wie kann es sein, dass das Gericht und die Anstalt sich ohne meine Beteiligung absprechen?

Natürlich streiten sie das ab, natürlich kann ich letztlich nicht beweisen… Sie behaupten einfach, sie haben meinen Fall nochmal geprüft… Das erklärt vielleicht auch, warum sich so viele hie drinnen aufgegeben haben. Man wird langsam aber sicher in dieser Mühle zerrieben. Ein Kampf gegen Windmühlen erscheint dagegen lachhaft.

Der Höhepunkt an der ganzen Studiummisere, Zitat Psychologe: „Es gibt keine Studie, die belegt, dass ihr Studium die Rückfallgefahr verringert.“ Gleichzeitig schreibt man in meinen halbjährlichen Vollzugsplan: „Herr … hat die rückfallpräventive Wirkung von Arbeit im Werkbetrieb noch nicht für sich erkannt…“ Selbstorganisiertes Studium, pfui pfui. Arbeit im Werkbetrieb, z.B. Angelschnur aufwickeln oder Unterlegscheiben sortieren → ganz wichtig für die Prävention…

Skandalöse therapeutische und medizinische Versorgung in der JVA Rosdorf

Redebeitrag bei der Kundgebung „Silvester zum Knast“ 2019

(Fotos: flickr.com/photos/linksuntengoe/albums/72157712447319242)

In einigen Briefen an die Knast-Soligruppe berichten Gefangene von mangelhaften Zuständen der therapeutischen und medizinischen Versorgung in der JVA Rosdorf. Zwei Punkte finden wir besonders skandalös.

Bei dem ersten Punkt geht es also um psychologisch-therapeutische Angebote. Wir hatten zunächst gefragt: Welche Möglichkeiten und Unterstützung gibt es für Gefangene, um eigene Einstellungen und Handlungsgründe kritisch hinterfragen zu können? Denn genau wie bei uns hier draußen gibt es auch im Knast Menschen, die auf ihre eigene z.B. bisher rassistische oder patriarchale Weltsicht aufmerksam werden. Und die daran etwas ändern wollen, die einen Weg jenseits von Ausgrenzung und Gewalt suchen. Doch das ist, so die Einschätzung von Gefangenen, kaum möglich und letztlich auch nicht vorgesehen. Denn im Knast geht es zunächst nur um Isolation und Strafe. Und später geht es um das daraus resultierende Problem der sogenannten Resozialisierung, das Sich-wieder-in-der-Gesellschaft-zurecht-finden-sollen.

Formal soll zwar der Knastaufenthalt auch der sogenannten Behandlung und Rückfallprävention dienen. Doch was darunter zu verstehen ist, wird einseitig von der Justiz und der Anstaltsleitung festgelegt. Besonders hilfreich für die Gefangenen soll demnach die ausbeuterische Zwangsarbeit sein, zu der sie genötigt werden. Und was passiert sonst, was wird tatsächlich angeboten? Die ernüchternde Einschätzung aus dem Knast: Bei fast allen passiert nichts! Ein Zitat: „Man sitzt einfach vom ersten bis zum letzten Tag ab, ohne dass sich irgendetwas ändert. Die Justiz kann und will nichts tun. Die sind froh über jeden, den sie nicht bemerken. Kein Personal, keine Mittel, gar nichts. Und ob hier jemand seine Einstellungen hinterfragt? Nein, denn es gibt gar keinen Grund dazu. Es gib weder individuelle Angebote, noch bringt es den meisten etwas.“

Ein Gefangener beschreibt, dass auf jeden Fall das System der Zeitstrafen abgeschafft werden muss. Stattdessen wären seiner Einschätzung nach z.B. nach Gewalthandlungen verbindliche, adäquate Therapien sinnvoll. Noch einmal ein Zitat: „Dazu müsste natürlich kräftig investiert werden – personell und materiell. Doch das ist nicht gewollt.“ So gibt es zwar spezielle Therapieeinrichtungen. Allerdings können Gefangene nicht darüber entscheiden, dass sie in eine solche Einrichtung oder Maßnahme gehen können. Und was gibt es sonst in der JVA Rosdorf? Hier sind – Stand März –1,5 Psycholog*innen für ca. 160 Gefangene zuständig. Diejenigen, die sich solche Gespräche wünschen, bekommen einen Termin vielleicht alle drei oder vier Wochen. Und bis ein Vollzugsplan erstellt ist – allein das kann ein halbes Jahr dauern – , passiert sowieso erst einmal nichts. Auch bei uns hier draußen ist es mit der Gesundheitsversorgung in Bereichen schlecht bestellt: Es gibt eine Zweiklassenmedizin, Personalmangel in den Krankenhäusern, teils lange Wartezeiten usw. Doch wir hier draußen können uns immerhin für eine intensive Psychotherapie entscheiden, können uns eine Therapeut*in aussuchen. Wir müssen feststellen: Es ist politischer Wille, dass in den Knästen die Versorgung mit individuellen bis hin zu therapeutische Angeboten mies und ungenügend ist. Dass dann regelmäßig noch nicht mal alle Stellen nicht besetzt sind, kommt noch obendrauf. Das Fazit eines Gefangenen: „Wer sich nicht darum prügelt, irgendwas zu tun, um sein Verhalten zu ändern, der sitzt ab bis zum letzten Tag. Ohne dass er auch nur eine Stunde über irgendwas reflektiert zu haben braucht.“

Der zweite skandalöse Punkt ist die strukturell mangelhafte medizinische Versorgung. Wer in der JVA Rosdorf zu Ärzt*innen will, muss das morgens um 6 Uhr beim Stationsbeamten melden. Um 8 Uhr werden dann die – oftmals 15-20 – Gefangenen in einen Warteraum gesperrt. Von da aus werden sie nach und nach aufgerufen. Eine freie Arztwahl gibt es nicht. Den direkten Zugang zu Fachärzt*innen gibt es nicht. Die Schweigepflicht der Knastärzt*innen ist eingeschränkt. Außerhalb der Sprechstundenzeiten an Werktagen gibt es zwar Bereitschaft von medizinischem Fachpersonal, aber die Qualifikationen sind unterschiedlich. Im Krankheitsfall, aber auch im Notfall im jeweiligen Trakt müssen so oftmals Stationsbeamt*innen mit Erste-Hilfe-Kurs-Kenntnissen entscheiden, wie weiter verfahren wird. Wenn Ärzt*innen in der JVA Rosdorf arbeiten, tun sie das als Knastärzt*innen. In der Regel sind die gleichen Ärzt*innen hier draußen noch anderweitig tätig, z.B. haben sie eine eigene Praxis. Immer wieder kommt es in der JVA Rosdorf vor, dass Ärzt*innen das ohnehin vorhandene Machtgefälle im Knast noch weiter ausnutzen. Einige stellen sich ihren Patienten noch nicht einmal namentlich vor und machen auch nicht transparent, was sie für eine Qualifikation haben.
Manchmal sei die Ansprache durch die Knastärzt*innen auch schlicht herablassend. Ein Gefangener schreibt uns: „Es bleibt fraglich, inwieweit das medizinische Personal sich dem Wohl des Patienten verpflichtet fühlt oder nur zum Durchsetzen der Belange der Justiz da ist.“
Um welche Belange der Justiz geht es? Ein Anliegen des Knastsystems ist es, die Kosten und damit auch den Personaleinsatz gering zu halten. So versuchen Knastärzte, notwendige medizinische Behandlungen soweit nach hinten zu schieben, bis eine Behandlung erst nach der Entlassung, also draußen, begonnen wird. Anfallende Zahnbehandlungen sind für dieses Hinauszögern ein Beispiel. Ein anderes Anliegen der Justiz ist z.B., dass die Gefangenen der Zwangsarbeit nachgehen, nicht zuletzt sind mit den Firmen Verträge geschlossen.

Wiederholt haben wir von Fällen gehört, dass die Knastärzt*innen kranke Patienten um jeden Preis zur Arbeit schicken wollen. Auf diese Weise kommt es offenbar immer wieder zu Fehl- oder auch Nicht-Behandlungen. Tatsächlich untersteht eine Ärzt*in der Zeit, in der sie als Knastärzt*in arbeitet, dem Justizministerium – und ist nicht wie üblich dem Gesundheitsministerium zugeordnet. Da es im Knast keine freie Arztwahl gibt, keine naheliegende Möglichkeit, eine medizinische Zweitmeinung einzuholen, und keine medizinische Beschwerdestelle, bleibt den Gefangenen nur die Möglichkeit, die JVA oder den Knastarzt anzuzeigen. Doch für eine Anzeige braucht es einen Straftatbestand, z.B. Körperverletzung im Amt. Solche juristische Verfahren ziehen sich bekanntlich in die Länge und bringen in der Regel nicht die gebotene akute gesundheitliche Klärung. Bis dahin werden vielleicht eben keine notwendigen Schmerzmittel verordnet. Oder es werden nur Schmerzmittel verordnet, obwohl eine Behandlung erforderlich wäre. Oder ein Nicht-Erscheinen bei der Arbeit aufgrund von Krankheit wird mit einer Woche Einschluss oder Fernsehentzug bestraft.

Eine wirksame Möglichkeit, die Macht der Knast-Ärzt*innen zu brechen, wäre eine freie Therapeut*innen- und freie Ärzt*innenwahl. Doch es wird noch lange dauern, dieses Recht allgemeingültig durchzusetzen. Bis dahin können Gefangene sich nur juristisch wehren und angemessene psychotherapeutische und medizinische Behandlung in jedem Einzelfall per Gerichtsbeschluss einfordern. Das ist sehr anstrengend und kostet Zeit. Vor allem aber ist der Beschwerdeweg über Gerichte voller Voraussetzungen. Menschen mit kaum oder keinen Deutschkenntnissen oder Schwierigkeiten im Umgang mit Behördenkram stehen dann nochmal schlechter da.

Knäste schädigen die physische und psychische Gesundheit der Gefangenen. Auch wenn es noch ein weiter Weg hin zu einer emanzipatorischen Gesellschaft ist und auch wenn Alternativen zu Strafe und Gefängnis als gesellschaftliche Aufgabe noch gefunden und erprobt werden müssen:

Das Knastsystem ist nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems. Knäste abschaffen!

Kundgebung Silvester zum Knast 2019 – Begrüßung

(Fotos: flickr.com/photos/linksuntengoe/albums/72157712447319242)

Wir begrüßen euch drinnen und euch hier draußen zu unserer Silvesterkundgebung 2019. Wir freuen uns, dass ihr an den Fenstern seid und dass so viele Menschen aus Göttingen heute Nachmittag mit hierher zur JVA Rosdorf gekommen sind.

Wir finden: Die Institution Gefängnis ist grundsätzlich menschenfeindlich. Knäste stehen für Strafe, soziale Isolation, physische und psychische Belastungen, Macht und Kontrolle. Sie stehen für die Fortsetzung von Gewalt und mit der Zwangsarbeit auch für zugespitzte Ausbeutung. Knäste festigen die Position von Eliten. Knäste bedrohen und bestrafen Menschen, die mit sozialen Problemen wie Armut, existenzieller Angst oder Ausgeschlossen-Sein leben müssen und sich dagegen wehren. Tatsächlich gibt es in den letzten Jahren immer mehr Menschen, die in der JVA-Rosdorf wegen Freiheitsstrafen von unter einem Jahr gefangen gehalten werden. Viele von ihnen sind wegen Drogendelikten oder Diebstählen verurteilt. Manche Gefangene können schlicht ihre Geldstrafe nicht bezahlen und sitzen stattdessen eine Ersatzfreiheitsstrafe ab.

Strafe und Gefängnisse stehen dem Ziel einer emanzipatorischen Gesellschaft entgegen. Sie gehören abgeschafft. Die Taten einzelner Gefangener legitimieren wir damit nicht. Aber wir solidarisieren uns mit denjenigen Gefangenen, die mit uns gemeinsam auf der Suche nach einem guten Leben für Alle sind!

Ihr drinnen wisst es: Im Knast herrscht durch Justiz und Anstaltsleitung ein System von Fremdkontrolle, Willkür und Vereinzelung. Die naheliegenden Wege für euch, sich zu wehren, sind daher zunächst individuell: Einige von euch schreiben formale Beschwerden oder Anzeigen direkt an das Gericht. Doch falls ihr auf diese Weise Zugeständnisse erringt, kommen diese euren Mitgefangenen in der Regel nicht zu Gute. Denn die Gerichte verzichten gerne auf Urteile und treffen mit der Knastleitung unterhalb der Rechtsprechung nur individuell gültige Absprachen. Einige von euch wehren sich auch durch Verweigerungen: Verweigerung der Arbeit, Verweigerung des Arztbesuchs, Verweigerung Deals anzunehmen. Und klar findet im Knast auch gegenseitige Unterstützung statt: Z.B. beim Verfassen von Anträgen und Beschwerden oder einfach beim Teilen von Kleinigkeiten, die den Alltag erleichtern. Vor ein paar Jahren gab es auch einen gemeinschaftlichen Hungerstreik.
Grundsätzlich ist es bei euch drinnen genauso wie bei uns hier draußen: Wenn wir die Vereinzelung durchbrechen und uns zusammentun, sind wir Viele und können mehr für uns Alle erreichen!

Nun noch ein paar kurze Sätze zu uns, der Knast-Soligruppe: Seit der Silvesterkundgebung vor einem Jahr haben uns erfreulich viele von euch Gefangenen geschrieben. Mit den meisten sind wir noch im Briefkontakt. Auch zum 1. Mai haben wir uns hier zu einer Kundgebung getroffen und insbesondere die Zwangsarbeit im Knast kritisiert. Wie angekündigt haben wir im Internet einen Blog eingerichtet. Dort sind unter der Rubrik „Nach draußen!“ bereits etliche Beiträge von euch Gefangenen. Wenn ihr uns schreibt, werden wir auf jeden Fall weiter auf unserem Blog über die Zustände im Knast und eure Auseinandersetzungen mit dem Knastsystem berichten. Wir haben auch angefangen uns mit der Frage zu beschäftigen, wie eine Gesellschaft ohne Knäste aussehen könnte. Mit einzelnen von euch sind wir dazu im Austausch. Klar, das Projekt Gesellschaft ohne Knäste kann wird nur gelingen, wenn z.B. auch das Patriarchat überwunden wird und Ausgrenzung und Ausbeutung beendet werden. Doch welche gesellschaftlichen Alternativen zu Strafe könnte es für einen verantwortungsvollen Umgang im Falle von Gewalthandlungen geben? Wie können Betroffene nach erfahrener Gewalt geschützt und gestärkt werden? Wie müssten Angebote für Täter*innen aussehen, damit sie innerhalb eines solchen Rahmens Unterstützung für eine Lebensführung ohne Gewalt erhalten können? Wir haben auf diese und andere Fragen noch keine zufriedenstellenden Antworten. Denn letztlich müssen die Antworten in gemeinsamer emanzipatorischer Praxis und sozialen Kämpfen gefunden und umgesetzt werden. Wir wollen und werden dabei sein!

Für eine Gesellschaft ohne Knäste!

Vergleich der SV-Abteilungen der JVAen Rosdorf und Meppen

Der Gefangene, welcher diesen Text verfasst hat, möchte lieber anonym bleiben, nennen wir ihn doch einfach Pascal.

Vorab: Zuerst habe ich als Sicherungsverwahrter einige Jahre in der JVA Rosdorf verbracht, seit einiger Zeit befinde ich mich nun in der JVA Meppen. Die Unterschiede sind deutlich, manche fallen aber erst auf den zweiten Blick auf.

Gleich bei der Ankunft in Meppen fiel mir auf, dass die JVA nicht, wie andernorts üblich, von einer Mauer umgeben ist, sondern nur von einem Metallzaun. Diese abgemliderte Form der Rundumsicherung steht, wie ich feststellen konnte, durchaus auch für den Umgang der Vollzugsbediensteten mit uns Svern, genauso, wie die Betonmauer der JVA Rosdorf sehr eindeutig den entsprechenden dortigen Umgang symbolisiert. Das Extrembeispiel ist ein bekennender Faschist unter den Rosdorfer Beamten, von dem mir Sprüche wie “Man müsste Euch alle ins Arbeitslager stecken” oder “Für Euch ist eine Kugel noch zu schade” noch deutlich im Ohr nachklingen. Derartige Ausfälle sind hier undenkbar. Die Meppener SV-Abteilung umfasst zehn Plätze (Rosdorf ca. 45), alles ist recht familiär gehalten. Das Personal hier versteht sich eher als Betreuungs-, denn als Wachpersonal und ist durchgehend freundlich und hilfsbereit, was ich von nur wenigen Rosdorfer Bediensteten sagen kann. Manch von jenen empfinden es als Unverschämtheit, wenn sie von einem Sver mit dessen Anliegen behelligt werden, während sie gerade Wichtigeres zu tun haben – etwa, im Internet zu surfen, doer Kaffee zu trinken. Auch sind die Rosdorfer Stationsbüros im Regelfalle mehrere Stunden am Tage unbesetzt – Kaffee trinkt sich eben am gemütlichsten dort, wo kein Sver stören kann. Derartige Zustände sind insbesondere im Hinblick auf die ach so außergewöhnliche Gefährlichkeit der Sver unhaltbar, in Meppen sind sie unvorstellbar. Hier istnahezu immer jemand erreich- und ansprechbar.

Geradezu lächerlich wären die Sicherheitsmaßnahmen im Falle von Ausführungen, auf die der Sver derzeit in Niedersachsen noch einmal pro Monat einen Rechtsanspruch hat, und inbesondere bei Vorführungen bpsw. Bei einem externen Arzt, wenn sie nicht zumindest teilweise den Rechten der Sver Hohn sprächen. In Rosdorf werden die Sver während ihrer ersten monatlichen Ausführungen grundsätzlich gefesselt ausgeführt, in eindeutig rechtswidriger Weise wird hier großzügig auf die pflichtgemäße Ermessensausübung verzichtet. Gleiches gilt bei Vorführungen (z.B. zum Krankenhaus in Göttingen oder zu einem niedergelassenen Arzt), wenn der vorzuführende Sver noch keine „richtigen“ Ausgänge, also nur Ausführungen, erhält. In diesen Fällen wird er oft sogar sichtbar, mit Bauchgurt und Handschellen, gefesselt, so dass er für andere Menschen, etwa im Wartezimmer, leicht als Inhaftierter erkennbar ist. Sicher muss ich nicht extra erwähnen, dass eine solche öffentliche Kennzeichnung und somit Stigmatisierung insbesondere von Sicherungsverwahrten verboten ist. Dieser Umstand interessiert die JVA Rosdorf anscheinend nicht. Anders in Meppen: Ich habe meine erste Ausführung hier erhalten und durfte mich von Anbeginn im Rahmen derselben ohne Fesselung frei in der Stadt bewegen. Die zwei Bediensteten, welche meine Ausführungen mit mir durchführen, sind gefühlt weit eher Begleiter als Aufpasser und lassen mir meine Bewegungsfreiheit. Auch hier sehe ich einen deutlichen Unterschied zum Rosdorfer modus operandi.

Die Einrichtung der Unterbringungsräume in Meppen ist geringfügig großzügiger als in Rosdorf, was aber nicht viel ausmachr. Wesentlicher erscheint mir, dass das Bad etwas größer und mit einer Fußbodenheizung ausgestattet ist. Hier ist alles ebenerdig, was vielleicht noch erwähnt werden sollte. Daszu kommt einmal in der Woche eine Reinigungskraft (!).

Wo viel Licht ist, findet sich auch Schatten, der fairerweise nicht verschwiegen werden darf. Dieser besteht großteils aus Unfertigkeiten, die JVA besitzt „erst“ seit ca. einem Jahr ihre SV-Abteilung und beim Staat dauert bekanntlich alles etwas länger. So können wir noch immer nicht angerufen werden, auch der in Rosdorf vorhandene PC fehlt noch. Auch fällt der höhere Bürokratie-Aufwand in Meppen auf. Kleinigigkeiten, wegen derer in Rosdorf bei Bedarf die Wohngruppenleitung anzusprechen ist, müssen in Meppen mitunter umständlich schriftlich beantragt werden. Hier besteht Verbesserungsbedarf.

Insgesamt stelle ich fest, dass der Sver in der JVA Meppen als Mensch gesehen wird, der mit den Bediensteten, vom „Schließer“ bis zum Anstaltsleiter, auf Augenhöhe steht. In der JVA Rosdorf empfand ich mich als ein zu verwaltendes Übel, ohne das der Vollzug für die Bediensteten viel weniger lästig wäre. Natürlich existieren in Rosdorf Ausnahmen, nur sind es leider auch solche. Dort wird der Sver in der Regel eher wie ein unmündiges Kind behandelt, von der gesetzlich vorgesehenen Freiheitsorientierung kann faktisch zudem keine Rede sein. Auch hier erkenne ich deutliche Unterschiede zur JVA Meppen. Auf den Punkt gebracht: Ich betrachte die Sicherungsverwahrung als menschenrechtswidrig, aber immerhin wird sie in Meppen mit viel gutem Willen, anständig und fair vollstreckt. In Rosdorf wird meiner Ansicht nach eher die sichere Verwahrlosung praktiziert, das aber erfolgreich!

Brief an das Bundesverfassungsgericht

Ein Gefangener hat uns gebeten, den nachfolgenden Brief an das Bundesverfassungsgericht zu veröffentlichen. In dem Brief macht er auf willkürliche Repression gegen ihn aufmerksam.

 

                                                                                                                                                                        Rosdorf, den 10.06.19

An:

Bundesverfassungsgericht

z. Hd. Herrn Richter Müller

Schlossbezirk 3

76131 Karlsruhe

Betr.: Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1688/18

Sehr geehrter Herr Richter Müller.

Leider blieb mein Schreiben vom 17.03.19 an Sie unbeantwortet. Vielleicht erinnern Sie sich jedoch noch daran, dass ich Ihnen unter den Punkten 2a bis 2d folgendes mitgeteilt hatte.

a.) Dass man mir 3x mein gesamtes Eigentum, Wert: über 200.000,- Euro stehlen durfte. Weder erfolgte eine Verfolgung der Täter, noch wurde mein Schaden beglichen.

b.) Bei einem öffentlichen Aufruf zum Mord gegen mich wurden gar nicht erst Ermittlungen aufgenommen.

c.) Ich saß unschuldig 8 Monate in Haft. Zwar habe ich dann einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen erhalten. Jedoch kann man mir zum einen die Zeit nicht wieder geben und zum anderen habe ich nie die im Urteil zugesicherte Entschädigung bekommen.

d.) Bei meiner jetzigen Inhaftierung sagte der Haftrichter: „Wenn es überhaupt passiert ist, ½ Jahr oder Geldstrafe.“ Inzwischen sitze ich über 15 ½ Jahre, nämlich das 31fache der Zeit ein. Und das zudem unter einem Gesetz, welches noch von den Nazis stammt (24.11.1933). Ein Ende ist nicht in Aussicht, sofern ich nicht wie gewünscht bald versterbe.

In meiner jetzigen Sache machte auch eine „Zeugin“ erneut eine Aussage. Sie hat bei meiner zu Unrecht einsitzenden U-Haft (siehe Punkt c.) ebenfalls eine gewünschte Aussage gemacht. Hier ist in der Ermittlungsakte aus ihrer Vernehmung am 22.03.2004 vor 2 Staatsanwälten folgendes zu lesen: „Auf Nachfrage: Der Inhalt der Aussage war mit der Polizei als ‚frei erfunden‘ abgesprochen.“ Das heißt nach alledem, dass ich nicht nur in diesem Land ein Freiwild bin und verfolgt werde, sondern dass auch die Justiz sich daran beteiligt. Bis zu dem Zeitpunkt kannte ich ein derartiges Verhalten in diesem Land nur aus Geschichtsbüchern. Da sich auch mehrere Journalisten für meinen Fall interessieren, aufgrund dessen das sie von meinen Schreiben immer eine Kopie erhalten haben, würden sie gerne darüber berichten. Was ich persönlich sehr löblich finde, da man auch im Ausland sehen soll, dass dieser Staat immer noch Menschen verfolgt.

Sollte ich bis zum 25.06.2019 von Ihnen keine anderslautende Nachricht erhalten, gehe ich davon aus, dass ich die Schriftstücke mit Ihrem vollen Namen abdrucken lassen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Auch an die Richter am Bundesverfassungsgericht:

Frau Richterin Langenfeld

Frau Richterin Hermanns